Reduzierung des Angebots

Mindestens 16 ARD-Hörfunkkanäle und knapp die Hälfte der zehn TV-Spartensender von ARD und ZDF sollen wegfallen. Bei der ARD ist vorgesehen, dass jede Anstalt künftig vier Radiosender betreiben darf, das wären 36 statt bisher 69 Kanäle. Zusätzlich können Landesgesetzgeber einen weiteren Sender pro sechs Millionen Einwohner erlauben und Sonderregeln für Mehrländeranstalten wie NDR und MDR schaffen.

Bei den TV-Spartenkanälen sollen im Bereich Kultur die Inhalte des Senders 3sat, den ARD und ZDF mit dem Österreichischen Rundfunk (ORF) und der Schweizer SRG SSR betreiben, weitestgehend in Arte aufgehen. Im Bereich Information, Bildung und Dokumentation sollen von den vier Sendern Tagesschau24, Phoenix, ARD-alpha und ZDFinfo durch Bündelung nur noch ein oder zwei übrig bleiben.

Schärfere Regeln zur Presseähnlichkeit

Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) verlangt seit längerem eine stärkere Beschränkung öffentlich-rechtlicher Textangebote im Internet. In ihrem Entwurf kommen die Länder den Verlegerinteressen entgegen. So soll für die Internetangebote eine neue "Aktualitätsklausel" gelten, wonach zum Zeitpunkt der Veröffentlichung von Texten "auf aktuelle Sendungen nicht älter als 2 Wochen" Bezug genommen werden muss.

Strenger formuliert werden soll zudem die Vorschrift, dass auch bei sendungsbegleitenden Texten eine Einbindung von Bewegtbild oder Ton erfolgen soll.

Finanzierung

Ob und wann eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags kommt, ist unklar. Die Finanzkommission KEF hatte im Februar empfohlen, den Beitrag zum 1. Januar 2025 um 58 Cent auf 18,94 Euro zu erhöhen. Mehrere Länder haben Widerstand gegen die Anhebung angekündigt, allerdings darf die Medienpolitik nur unter eng definierten Voraussetzungen von der KEF-Empfehlung abweichen.

In der im September online gestellten Entwurfsfassung zum Staatsvertrag ist das Thema Finanzen nicht enthalten, es soll aber auf der Konferenz der Regierungschefs in Leipzig besprochen werden. Bereits aus früheren Entwürfen für den Reformstaatsvertrag ging hervor, dass in dieser Frage keine Einigkeit besteht. Die Höhe des Rundfunkbeitrags werde auf monatlich "18,36/18,94/XX,XX Euro" festgesetzt, hieß es etwa in einem unveröffentlichten Dokument vom 19. September, das dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt.

Sportrechte

Auch beim Thema Sportrechte-Kosten gibt es zumindest im Detail noch keine Einigkeit. Grundsätzlich sollen diese Ausgaben gedeckelt werden. Im Entwurf heißt es, der Aufwand für den Erwerb dieser Übertragungsrechte dürfe "8-10 % abzüglich X %-Punkte" des gesamten Programmaufwandes in einer Beitragsperiode nicht übersteigen. Derzeit liegt der Wert bei etwa 10 Prozent, die Senkung um den mit "X" bezifferten Faktor ist weiter Gegenstand politischer Diskussionen.

Aufsicht

Verbessert werden soll mit der Novelle auch die Aufsicht über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Dem Vorschlag zufolge soll ein "Kodex zu Standards für Leitung und Aufsicht" vorgeschrieben werden, der dann gemeinsam mit Gremien der Sender entwickelt wird. Ein neuer Medienrat soll mit einem "Blick von außen" die Auftragserfüllung im Ganzen überprüfen. Außerdem sollen die Sender zu einer stärkeren Kostentransparenz verpflichtet werden.

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