Zahlreiche Menschen mit einer Behinderung sind offenbar unzufrieden mit der Ausstellungspraxis bei Schwerbehindertenausweisen in Bayern. Das legen zumindest die Antworten des bayerischen Sozialministeriums auf eine schriftliche Anfrage der Grünen-Landtagsabgeordneten Kerstin Celina nahe, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegen. Dem Ministerium zufolge wurden zwischen 2009 und 2018 rund 1,14 Millionen Erstanträge auf Feststellung eines Grades der Behinderung oder auf die Feststellung eines Merkzeichens gestellt - beides ist für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises wichtig. In 42,3 Prozent alle Fälle legten die Betroffenen Widerspruch gegen die Bescheide ein.

Die für diesen Bereich zuständige Behörde ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS), das unter anderem auch die Anträge für das Bundeselterngeld, das bayerische Familiengeld und viele andere Dinge bearbeiten muss. Abgelehnt wurden von der Behörden in dem Zehn-Jahres-Zeitraum rund 106.000 Erstanträge, also 9,3 Prozent. Widerspruch eingelegt haben also nicht nur jene, die gar keinen Erfolg mit ihrem Antrag hatten, sondern auch viele derjenigen, denen zwar ein Grad der Behinderung oder ein Merkzeichen zuerkannt wurde, die mit der Entscheidung aber trotzdem nicht einverstanden waren - etwa, weil ihnen der anerkannte Grad der Behinderung als zu niedrig erschien.

Widersprüche oft erfolgreich

Rund 57.753 der Erstantragsteller waren aber auch mit dem Ergebnis ihres Widerspruchs nicht zufrieden und reichten Klagen ein - immerhin 5,1 Prozent. Erstaunlich ist, dass ziemlich genau die Hälfte davon ganz oder zumindest teilweise erfolgreich waren - eine enorme Quote für den Bereich Verwaltungsgerichtsbarkeit. In rund 25.000 Fällen wurden laut Sozialministerium Vergleiche geschlossen, in mehr als 2.300 Fällen ist das ZBFS voll auf die Forderungen des Klägers eingegangen und in 1.118 Fällen urteilte das Gericht zugunsten der Kläger. Rund die Hälfte aller Kläger scheiterte aber vor Gericht - in der Mehrheit dieser Fälle zogen die Betroffenen ihre Klage nach Hinweisen der Gerichte zurück.

Bemerkenswert ist in der Antwort des Ministeriums die Aussage, dass "aus Sicht der bayerischen Staatsregierung" eine "Vereinfachung des Schwerbehindertenrechts des Bundes wünschenswert" wäre. Der Grad der Behinderung werde in neun Zehnergraden festgestellt, zudem gebe es elf Merkzeichen - "aG" für "Außergewöhnliche Gehbehinderung" oder "Gl" für "Gehörlos" zum Beispiel. Daran knüpften die verschiedenen Nachteilsausgleiche an, erläuterte das Sozialministerium in der Antwort: Würde der Grad der Behinderung stattdessen fortan "nur in drei Stufen festgestellt, wäre die Situation für alle Beteiligten besser überschaubar und es würden sich zahlreiche Verwaltungsverfahren erübrigen".

541.500 Menschen in Bayern haben einen Schwerbehindertenausweis

Dass auch der Klageweg unzufriedene Antragsteller zurücklässt, zeigt sich an der Zahl der Petitionen, die an den Landtag gerichtet werden. Alleine im Jahr 2018 seien es 82 gewesen, gut 30 Prozent davon seien erfolgreich gewesen, zehn Prozent teilweise und rund 57 Prozent nicht. Über einige Petitionen wurde noch nicht entschieden. Bayernweit hatten Ende 2018 gut 541.500 Personen einen Schwerbehindertenausweis mit mindestens einem Merkzeichen. Die Zahl scheint angesichts der mehr als 1,14 Millionen Anträge gering - das liegt beispielsweise daran, dass auch viele Krebspatienten einen solchen Ausweis erhalten, allerdings nur bis zum Ende der sogenannten Heilungsbewährung.