Was macht Facebook im Todesfall?
Erfährt Facebook vom Tod eines Nutzers, wird dessen Konto in den "Gedenkzustand" versetzt und dann – sofern der Verstorbene einen sogenannten Nachlasskontakt bestimmt hat – dessen digitaler Nachlassverwalter verständigt. Dieser kann nun Posts auf die Timeline des Verstorbenen setzen (aber nicht als der Verstorbene selbst) und so dessen Facebook-Freunde informieren. Auch darf er auf neue Freundschaftsanfragen antworten oder das Profilbild ändern. Konten im Gedenkzustand, die nicht über einen Nachlasskontakt verfügen, können nicht geändert werden.
Hinterbliebene müssen schnell sein
Der volle Zugang zu einem Konto im Gedenkzustand ist jedoch nicht mehr möglich, auch nicht mit dem Passwort des Verstorbenen. Auf die persönlichen Nachrichten oder Chats des Toten hat selbst der Nachlasskontakt keinen Zugriff. Wer diese Daten sichern will, muss sie herunterladen, bevor Facebook von dem Todesfall erfährt. Der Zugriff auf das Konto einer anderen Person ist allerdings gegen die Bestimmungen der Plattform.
Erbrecht vs. Telekommunikationsgeheimnis
Im Erbrecht gilt die Universalsukzession (Gesamtrechtsnachfolge). Das heißt, dass die Erben mit allen Rechten und Pflichten in Verträge eines Verstorbenen mit einem (Internet-)Dienstanbieter eintreten. Was das bei Social Media-Konten bedeutet, ist umstritten - vor allem, wenn sich Daten noch auf einem Server des Anbieters befinden und nicht im materiellen Nachlass des Verstorbenen. Daten an sich können derzeit nicht vererbt werden. Es sei denn, diese Daten wurden beizeiten aus dem Netz auf eine Festplatte oder einen anderen Datenträger gespeichert, der zum "physischen" Nachlass gehört. Dieser geht an die Erben – inklusive aller Daten. Befinden sich dagegen beispielsweise Mails oder Chatverläufe noch auf den Servern des Dienstanbieters, gilt das Telekommunikationsgeheimnis.
Wie Sie einen Facebook-Nachlasskontakt einrichten
Klicken Sie auf Ihrer Facebookseite ganz oben rechts auf den kleinen nach unten zeigenden Pfeil (oder in der App den Menüpunkt "Einstellungen").
Wählen Sie aus dem sich aufklappenden Menü "Einstellungen" ("Settings") aus. Unter dem letzten Punkt "Konto verwalten" (in der App unter "Allgemeines") können Sie einen Nachlasskontakt ("Legacy Contact") bestimmen.
Hier können Sie auch festlegen, ob Ihr Nachlasskontakt Ihre Fotos und Videos sichern darf ("Berechtigung für das Datenarchiv").
Chatprotokolle und private Nachrichten bleiben unzugänglich. Wer sie nach einem Todesfall sichern möchte, muss schnell sein und das Passwort des Verstorbenen kennen. Er muss sich mit diesen Daten einloggen (was gemäß den Facebook-Geschäftsbedingungen verboten ist) und auf den allerletzten Punkt der Kontoeinstellungen (unterhalb des Strichs nach "Konto verwalten") klicken, wo es heißt: "Lade eine Kopie deiner Facebook-Daten herunter".
Alternative: Konto im Todesfall löschen lassen
Wer nicht möchte, dass sein Facebook-Konto über den Tod hinaus weiterbesteht, kann hier statt eines Nachlasskontakts bestimmen, dass sein Konto im Sterbefall dauerhaft gelöscht wird.