Mehr Schutz für Bayerns Mieter: Die Staatsregierung hat die Mieterschutzverordnung verlängert. So soll ein lückenloser Mieterschutz in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt sichergestellt werden, teilte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) mit. Ziel sei es, den Anstieg der Mietpreise weiterhin zu bremsen. In einer ersten Stufe wurde die Verordnung unverändert bis Ende 2021 verlängert. Damit macht der Freistaat von der Möglichkeit Gebrauch, die Mietpreisbremse über den 31. Juli hinaus zu verlängern. Unterdessen wird am 18. Juni um die Zulassung des Volksbegehrens "#6 Jahre Mietenstopp" vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof verhandelt.

In 162 bayerischen Städten und Gemeinden gilt nun weiterhin: Werden Bestandswohnungen neu vermietet, darf die Miete maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Die abgesenkte Kappungsgrenze sieht vor, dass Vermieter die Miete bei bestehenden Mietverhältnissen binnen drei Jahren nicht um mehr als 15 Prozent - statt wie früher 20 Prozent - und nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus erhöhen dürfen. Wer zudem bei der Umwandlung in Eigentumswohnungen vermieteten Wohnraum erwirbt, darf dem Mieter erst zehn Jahre - statt wie früher drei Jahre - nach der Veräußerung wegen Eigenbedarf kündigen.

Das Bundesgesetz war zum 1. April in Kraft getreten. In einem zweiten Schritt soll laut Mitteilung neu untersucht werden, wie sich der Wohnungsmarkt in den betroffenen Gebieten entwickelt hat, und auf aktualisierter Datengrundlage die Mieterschutzverordnung neu erlassen werden. Ein externes Institut soll hierzu ein Gutachten erstellen. Eisenreich fordert überdies, Wuchermieten spürbarer zu ahnden. Der Bußgeldrahmen im Wirtschaftsstrafgesetz müsse von 50.000 auf 100.000 Euro erhöht werden. Einem Gesetzentwurf Bayerns habe der Bundesrat bereits zugestimmt.

Abgelehnt hingegen hatte das bayerische Innenministerium die Zulassung des Mietenstopp-Volksbegehrens, um welche nun am Donnerstag erstmals vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof in München mündlich verhandelt wird.

Ab 10.30 Uhr wird es bei dem Termin darum gehen, ob das Innenministerium mit seiner Auffassung richtig liegt, dass die Voraussetzungen zur Zulassung nicht gegeben waren. Am 17. April hatte das Ministerium diese abgelehnt - und die Sache zugleich dem Gericht zur Prüfung vorgelegt. Laut Ministerium fehlt dem Landesgesetzgeber für ein solches Gesetzesvorhaben nämlich die erforderliche Gesetzgebungskompetenz. Diese liege beim Bund.

Am 6. März hatten die Initiatoren des Volksbegehrens 52.000 Unterschriften mit dem Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens beim Innenministerium eingereicht. Ziel des Volksbegehrens sei ein Gesetz, das die Höhe der Mieten im Freistaat begrenzen soll. So sollen etwa Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen und die Miethöhe bei Neuvermietungen begrenzt werden. Der Bund habe diesbezüglich bereits "abschließende Regelungen" getroffen, teilte das Ministerium bei der Ablehnung mit April mit. Vom Volksbegehren-Aktionsbündnis beauftragte Juristen sehen die Lage aber durchaus anders - etwa der Bielefelder Verfassungsrechtler Professor Franz Mayer.

Hinter dem Volksbegehren stehen unter anderem die bayerische SPD und die Grünen, aber auch viele weitere Parteien, Sozialverbände und Gewerkschaften sowie der bayerische Landesverband des Deutschen Mieterbundes.

Das angestrebte Gesetz sollte in mehr als 160 Städten und Gemeinden in Bayern greifen, in denen der Wohnungsmarkt als angespannt gilt. Im Mittelpunkt steht die Landeshauptstadt als größter und teuerster Mietmarkt, aber auch Hochschulstandorte wie Nürnberg, Erlangen, Fürth, Ansbach, Würzburg, Bayreuth, Bamberg, Augsburg, Regensburg, Passau oder Augsburg.