Bayerns Bürger können seit 9. Oktober für die Zulassung des Volksbegehrens "6 Jahre Mietenstopp" unterschreiben. Initiiert hat es der Mieterverein München, unterstützt wird es von einem breiten Bündnis an Parteien und Verbänden. Dem Gesetzentwurf zufolge sollen die Mieten in bestehenden Mietverhätnissen in 162 Kommunen mit besonders angespanntem Wohnungsmarkt sechs Jahre lang nicht erhöht werden dürfen. Dies dürfte bayernweit Millionen von Wohnungen betreffen, wie die Mietervereins-Vorsitzende Beatrix Zurek (SPD) am Mittwoch in München sagte. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) äußerte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit.
Ziel sei, eine "notwendige Verschnaufpause" für die Mieter zu erreichen, die besonders hart von immer weiter steigenden Mieten betroffen sind, sagte Zurek. Zugleich werde die Staatsregierung aufgefordert, während der Zeit des Mietenstopps aktiv zu werden, um die Wohnungssituation zu beruhigen. Die 162 Kommunen, in denen Mieterhöhungen unterbunden werden sollen, sind in der seit 7. August geltenden Mieterschutzverordnung ausgewiesen.
Vom Verbot ausgenommen sind "faire" Vermieter wie etwa Genossenschaften und Siedlungswerke: Sie dürfen die Miete bis 80 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen.
Auch für Neubauten gilt der Mietenstopp nicht, da Investitionen nicht gebremst werden sollen. Bei Wiedervermietungen und nach Modernisierungen darf maximal die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt werden. Der Gesetzentwurf stammt aus der Feder der Professoren Markus Artz und Franz Mayer von der Universität Bielefeld.
Hauptunterstützer sind der Mieterverein München und der Landesverband Bayern des Deutschen Mieterbunds, die München-SPD und die Bayern-SPD, der DGB-Regionalverband München, der Linke-Landesverband und die Linke München sowie das Münchner Bündnis "#ausspekuliert", das 2018 eine Großdemonstration organisiert hat und regelmäßig einen Mieterstammtisch veranstaltet. Allein in München dürften nach Schätzung des Vize-Vorsitzenden der Münchner SPD, Roland Fischer, rund 650.000 Wohnungen für den Mietenstopp infrage kommen. Das Gesetz soll sechs Jahre gelten, weil das verhältnismäßig sei und zwei Mieterhöhungszyklen entspreche, sagte Zurek. Sollte in dieser Zeit auf dem Mietmarkt jedoch nichts Entscheidendes passieren, "wollen wir über eine Verlängerung nachdenken".
Der Mietenstopp sei ein öffentliches Verbotsgesetz, sagte Mietervereins-Geschäftsführer Volker Rastätter. Das bedeute, dass sich Mieter nicht individuell wehren müssen, sondern dass die Kommune ein Bußgeld gegen den Vermieter verhängen kann, das bis zu 500.000 Euro betragen kann. Da es um eine Regelung im Mietverwaltungsrecht gehe, liegt die Gesetzgebungskompetenz laut Zurek beim Land. Anders als der in Berlin geplante Mietendeckel sei das bayerische Vorhaben kein Eingriff ins Eigentumsrecht, sagte Rastätter.
Justizminister Eisenreich kritisierte das Vorhaben.
"Ein Landesgesetz, das die Mieten von Wohnungen auf dem freien Markt für sechs Jahre einfriert, ist verfassungswidrig", sagte er laut Mitteilung seines Ministeriums.
Die Gesetzgebungskompetenz liege beim Bund, und dieser habe das Mietpreisrecht mit der Mietpreisbremse und der Kappungsgrenze abschließend geregelt. Zudem halte er es für fraglich, ob ein solcher "Eingriff ins Eigentumsrecht" verhältnismäßig sei, so Eisenreich. Er warf den Unterstützern des Volksbegehrens "Populismus" vor: Es sei "unseriös", den Bürgern "vorzumachen", dass das Problem der Mietpreissteigerung auf diese Weise lösbar sei.
Bayernweit müssen mindestens 25.000 stimmberechtigte Bürger unterschreiben. Die Listen sollen Anfang 2020 dem Innenministerium übergeben werden. Wenn dieses das Volksbegehren zulässt, müssen sich binnen 14 Tagen zehn Prozent der bayerischen Wahlbevölkerung - rund eine Million - in den Rathäusern eintragen. Die Unterschriftenlisten liegen ab sofort beim Mieterverein München und bei diversen Verbänden aus. Infoveranstaltungen in anderen bayerischen Städten sollen folgen.