DER UN-SOZIALPAKT:

Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR), kurz "UN-Sozialpakt", wurde am 16. Dezember 1966 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) einstimmig verabschiedet und trat im Jahr 1976 völkerrechtlich in Kraft. Er gehört zu den wichtigsten Menschenrechtsverträgen der UN und ist geltendes Recht in den 160 Vertragsstaaten. Deutschland hat den Vertrag 1973 ratifiziert. Erst im Dezember 2008 hat die UN-Generalversammlung das Fakultativprotokoll zum UN-Sozialpakt verabschiedet. Es ermöglicht Einzelpersonen das Individualbeschwerdeverfahren, wenn sie ihre Rechte beschnitten sehen. Das Fakultativprotokoll wurde bislang erst von zehn Vertragsstaaten ratifiziert. Deutschland gehört nicht dazu.


ANGEMESSENER LEBENSSTANDARD

Artikel 11 des UN-Sozialpakts enthält Bestimmungen zu Lebensstandard und Hungerbekämpfung. Im Wortlaut heißt es:

(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf einen angemessenen Lebensstandard für sich und seine Familie an, einschließlich ausreichender Ernährung, Bekleidung und Unterbringung, sowie auf eine stetige Verbesserung der Lebensbedingungen. Die Vertragsstaaten unternehmen geeignete Schritte, um die Verwirklichung dieses Rechts zu gewährleisten, und erkennen zu diesem Zweck die entscheidende Bedeutung einer internationalen, auf freier Zustimmung beruhenden Zusammenarbeit an.

(2) In Anerkennung des grundlegenden Rechts eines jeden, vor Hunger geschützt zu sein, werden die Vertragsstaaten einzeln und im Wege internationaler Zusammenarbeit die erforderlichen Maßnahmen, einschließlich besonderer Programme, durchführen

* zur Verbesserung der Methoden der Erzeugung, Haltbarmachung und Verteilung von Nahrungsmitteln durch volle Nutzung der technischen und wissenschaftlichen Erkenntnisse, durch Verbreitung der ernährungswissenschaftlichen Grundsätze sowie durch die Entwicklung oder Reform landwirtschaftlicher Systeme mit dem Ziel einer möglichst wirksamen Erschließung und Nutzung der natürlichen Hilfsquellen;

* zur Sicherung einer dem Bedarf entsprechenden gerechten Verteilung der Nahrungsmittelvorräte der Welt unter Berücksichtigung der Probleme der Nahrungsmittel einführenden und ausführenden Länder.

 

EMPFEHLUNG NR. 21

In seiner abschließenden Bemerkung zum 5. Staatenbericht der Bundesregierung hielt der UN-Sozialpaktausschuss fest (Empfehlung Nr. 21):

"Der Ausschuss nimmt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Kenntnis, mit der die Verfassungsmäßigkeit des Verfahrens zur Berechnung des Existenzminimums bestätigt wird, ist jedoch nach wie vor besorgt darüber, dass dieses Verfahren den Leistungsbeziehern keinen angemessenen Lebensstandard gewährleistet. (...) Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat nachdrücklich auf, die Methoden und Kriterien zur Bestimmung der Höhe der Leistungen zu überprüfen und die Tauglichkeit der Kriterien regelmäßig zu überwachen, um sicherzustellen, dass die Höhe der Leistungen den Leistungsbeziehern einen angemessenen Lebensstandard ermöglicht."


STAATENBERICHT DEUTSCHLAND:

Der 6. Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland aus dem Jahr 2016, der bei der 64. Sitzung des UN-Ausschusses am 24. September 2018 in Genf geprüft wird, nimmt zu dieser Empfehlung Nr. 21 u.a. wie folgt Stellung:

"Zudem gibt es für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene seit 2011 individuelle spezifische Leistungen für Bildung und Teilhabe. Dieses sog. Bildungspaket umfasst u.a. 100 Euro im Jahr für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, die Bezahlung von Klassenfahrten sowie unter bestimmten Voraussetzungen die Aufwendungen für eine erforderliche Lernförderung. Zudem gibt es bis zu 10 Euro/Monat zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Soweit erforderlich werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Schülerbeförderung unter Beachtung einer Eigenbeteiligung in Höhe von 5 Euro/Monat sowie bei Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung die Mehraufwendungen unter Beachtung einer Eigenbeteiligung in Höhe von 1 Euro/Tag berücksichtigt. Diese existenzsichernden Leistungen gewährleisten einen angemessenen Lebensstandard."


PARALLELBERICHT:

Im ihrem Parallelbericht verweist die Initiative "Rechte statt Reste" darauf,

* dass 7 Millionen Menschen, davon 2 Millionen Kinder, in Deutschland Sozialleistungen beziehen, 6 Millionen davon Hartz IV, 1 Million Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit

* dass 1,5 Millionen Menschen in Deutschland von den Lebensmittelspenden der Tafeln abhängig sind

* dass sich 837.000 Menschen (30 Prozent der Erwerbslosen) nicht einmal jeden zweiten Tag eine vollwertige Mahlzeit leisten können

* dass durch Sanktionen des Jobcenters Hartz-IV-Bezüge unter das Existenzminimum gekürzt werden und davon auch häufig im Haushalt lebende Kinder betroffen sind

* dass 91,3 Prozent der Hartz-IV-Haushalte als energiearm bezeichnet werden müssen.

* der Regelsatz des ALG II für gesellschaftliche Teilhabe nicht ausreicht

Aktuelle Infos zur kirchlich-gewerkschaftlichen Initiative Rechte statt Reste gibt es auf Facebook: https://www.facebook.com/rechtestattreste/