Worum geht's?

Mit dem Volksbegehren "Rettet die Bienen!" wollen die Initiatoren den Artenverlust von Tieren und Pflanzen in Bayern stoppen. Es gebe einen "drastischen Rückgang der Artenvielfalt" bei Insekten wie Bienen und Schmetterlingen, bei Amphibien, Reptilien, Fischen, Vögeln und Wildkräutern. Insgesamt sei der Bestand an Insekten um 75 Prozent zurückgegangen, seit 1965 seien 65 Prozent der Vögel verschwunden, ein Drittel aller Ackerwildkräuter seien gefährdet. Schuld daran sei der übermäßige Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden sowie die "strukturelle Verarmung" der Landschaft und die starke Intensivierung der Landwirtschaft.

Was steht drin?

Wer sich beim Volksbegehren "Rettet die Bienen!" einträgt, unterstützt damit zahlreiche detaillierte Gesetzesänderungen im Bayerischen Naturschutzgesetz. Zum Beispiel würde gesetzlich verankert, dass bis 2030 mindestens 30 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen ökologisch bewirtschaftet werden müssen. Der Einsatz von Pestiziden in Naturschutzgebieten und Biotopen wäre dann verboten. Landwirte wären verpflichtet, Feldgehölze und Hecken zu erhalten.

Um Tieren einen Fluchtweg zu lassen, dürften sie bestimmte Grünlandflächen nicht mehr von außen nach innen mähen. Kommunen würden dazu verpflichtet, Nachtinsekten zu schützen: Himmelsstrahler wären verboten, und die Schäden durch das Streulicht von Außenbeleuchtung müssten reduziert werden. Jedes natürliche Gewässer bekäme einen Schutzstreifen von 5 Metern, in dem keine ackerbauliche Nutzung erlaubt wäre. Und der Freistaat müsste bis 2027 einen Biotopverbund schaffen, der 13 Prozent des offenen Landes umfasst – mit jährlichem Statusbericht durch die Oberste Naturschutzbehörde. All diese Maßnahmen sind laut Volksbegehren nötig, um einen wirksamen Beitrag zu Erhalt und Stärkung des Artenreichtums in Bayern zu leisten.

Wer macht mit?

Ins Leben gerufen haben das Volksbegehren die Ökologisch-Demokratische Partei (ödp), Bündnis 90 / die Grünen und der Landesbund für Vogelschutz (LBV). Zum engeren Unterstützerkreis gehören u.a. der Bund Naturschutz, die bayerischen Imker, die Arbeitsgemeinschaft für bäuerlichen Landbau und der Verband für ökologischen Landbau. Zum weiteren Kreis der über 100 Bündnispartner zählt der Bio-Einzelhandel, Umweltgruppen, Naturschutzorganisationen wie Cipra oder Green City, Parteien und Unternehmen.

Wann und wo kann ich mich eintragen?

Das Volksbegehren startet am 31. Januar und dauert zwei Wochen. Bis spätestens 13. Februar müssen sich interessierte Wahlberechtigte im Rathaus ihrer Kommune in die Listen eintragen. Dazu ist ein Ausweis und persönliches Erscheinen erforderlich; online ist die Eintragung nicht möglich. Auf der Internetseite bieten die Initiatoren einen "Rathausfinder", der bei der Suche nach dem richtigen Abstimmungsort hilft: www.volksbegehren-artenvielfalt.de

Wie funktioniert ein Volksbegehren?

Grundsätzlich ist Bayern eine repräsentative Demokratie, d.h. über die Gesetze entscheiden die vom Volk gewählten Abgeordneten. Das Volk kann aber auch selbst zum Gesetzgeber werden: durch das Instrument des Volksbegehrens. Damit diese Form der unmittelbaren Demokratie zum Einsatz kommen kann, braucht es einen Antragsteller, der einen ausgearbeiteten Gesetzentwurf zu einem konkreten Thema einreicht. Nicht alles ist erlaubt: Anträge über den Staatshaushalt oder Forderungen, die gegen Grundrechte oder die Verfassung verstoßen, werden nicht zugelassen.

Bevor das Innenministerium die Rechtmäßigkeit des Antrags prüft, müssen 25.000 Stimmberechtigte unterschreiben. Ist das Volksbegehren dann zugelassen, brauchen die Antragsteller die Unterschrift von 10 Prozent der Bürgerinnen und Bürger, die auch bei Landtagswahlen stimmberechtigt wären. In Bayern müssen sich derzeit also rund 950.000 Wahlberechtigte für ein Volksbegehren eintragen, damit es erfolgreich ist.

Was kommt danach?

Wenn ein Volksbegehren die nötigen Unterschriften von rund 950.000 Wahlberechtigten bekommt, dann muss der Landtag innerhalb von drei Monaten über den Gesetzentwurf des Begehrens abstimmen. Wenn der Entwurf im Parlament keine Mehrheit erreicht, kommt es spätestens wieder nach drei Monaten zum Volksentscheid – dann stimmen die Bürgerinnen und Bürger über das Gesetz ab. Der Landtag kann dabei einen eigenen Gesetzentwurf als Alternative zur Abstimmung stellen. Für den Volksentscheid gilt die einfache Mehrheit: der Entwurf, der mehr Ja-Stimmen erhält, wird rechtskräftig.