Der Bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) unterstützt eine Grundschullehrerin bei ihrer Klage gegen den Freistaat Bayern. Zur Beseitigung des eklatanten Lehrermangels brauche es wirksame Lösungen und keine Notmaßnahmen auf dem Rücken der bereits hoch belasteten Grundschullehrkräfte, betonten die Beteiligten am Dienstag bei einer Pressekonferenz in München. Stein des Anstoßes ist das sogenannte "verpflichtende Arbeitszeitkonto".

Grundschullehrkräfte hätten das höchste Stundenmaß aller Lehrer und gleichzeitig das geringste Einstiegsgehalt, kritisierte die Klägerin Petra Falter. "Unsere Belastungen werden immer höher, und dann kommt das Arbeitszeitkonto noch oben drauf. Das hat das Fass zum Überlaufen gebracht", erklärte die Grundschullehrerin ihre Motivation. Daher möchte die 55-jährige Rektorin an den Grundschulen in Donaustauf und Altenthann in der Oberpfalz, dass nun die Gerichte für sie und ihre Kollegen klären, ob es wirklich rechtens ist, dass die durch das Arbeitszeitkonto der Grundschullehrer geschaffenen Kapazitäten an Mittel- und Förderschulen verschoben würden.

Das verpflichtende Arbeitszeitkonto

Eingeführt wurde das verpflichtende Arbeitszeitkonto für Grundschullehrkräfte zum Schuljahr 2020/2021. Es sieht vor, dass alle Lehrkräfte im Alter bis 56 Jahren bei vorübergehendem Personalmangel für die Dauer von fünf Jahren eine Stunde pro Woche mehr arbeiten müssen. Nach einer anschließenden Wartezeit von drei Jahren beginnt die fünfjährige Ausgleichsphase, in der eine Unterrichtsstunde weniger zu halten ist. Die durch das Arbeitszeitkonto gewonnenen Grundschullehrer werden dann Mittel- und Förderschulen eingesetzt, obwohl sie für diesen Einsatz gar nicht ausgebildet sind.

"Ein verpflichtendes Arbeitszeitkonto darf nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen eingeführt werden", erklärte Rechtsanwalt Michael Bihler, der die Antragstellerin vor Gericht vertritt. Dies wäre bei einem vorübergehenden Personalmangel der Fall. Der sei aber im Bereich der betroffenen Grundschulen nicht gegeben. Vielmehr gebe es einen permanenten Personalmangel an den Mittel- und Förderschulen. Der bayerische Verfassungsgerichtshof soll nun in einem Normenkontrollverfahren klären, ob dieses Vorgehen rechtens ist.

Gleichstellung für Lehrerberufe

"Die Grundschullehrer sollen ausbaden, was die Ministerialbürokratie bei den Mittelschulen versäumt hat. Denn dort herrscht der Personalmangel", kritisierte auch die BLLV-Präsidentin Simone Fleischmann. Es müsse jetzt Schluss sein mit der Verschiebetaktik, Schluss mit Grundschullehrern, die als Lückenbüßer an Mittelschulen verschoben würden: "Wir müssen jetzt endlich groß denken." Und da der jahrelange bloße Dialog offenbar nicht ausreiche, unterstütze der BLLV jetzt den Weg, den Freistaat Bayern anzuklagen.

Statt undurchsichtiger "Verschiebetaktik" plädiert der BLLV für bessere Arbeitsbedingungen für Lehrer, eine Gleichstellung der Lehrerberufe und die damit verbundene Anhebung der Besoldung der Grund- und Mittelschullehrer auf das Niveau der anderen Lehrer (A13) sowie ein flexibles Lehrerbildungsmodell, das den Einsatz von Lehrern an den unterschiedlichen Schularten möglich macht, aber mit ausreichender Qualität. "Nur mit diesen drei Maßnahmen kann der Lehrermangel dauerhaft in den Griff bekommen werden", betonte Fleischmann.