Wer erinnert sich nicht an ihn, den wohl kampflustigsten Streikbären der jüngeren deutschen Gewerkschaftsgeschichte: Claus Weselsky, langjähriger Vorsitzender der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL). Der "unbeliebteste Sachse", wie ihn der damalige baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) zu seinen Hochzeiten nannte, verhandelte nicht, er kämpfte. Und wenn er die Beschäftigten der Bahn zum Streik rief, dann tat er das mit einer Konsequenz, die Pendler:innen zuverlässig an den Rand der Verzweiflung brachte – und Gewerkschaftsstrateg:innen insgeheim dazu zwang, den Hut zu ziehen. Und heute, so scheint es, ist aus dieser Schule durchaus etwas gelernt worden.
Denn während es um die Deutsche Bahn in den letzten zwei Jahren verdächtig ruhig geworden ist, rumort es im öffentlichen Nahverkehr umso mehr. Und auch der Luftverkehr gesellt sich dazu: Seit dieser Woche streiken bei der Lufthansa Piloten und Kabinenpersonal im Wechsel – mal die Unabhängige Flugbegleiter Organisation (UFO), mal die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC), mal beide gleichzeitig.
Doch sind Streiks, die vor allem die kritische Infrastruktur regelmäßig betreffen, eigentlich noch zumutbar?
Streikrecht: Erkämpft im Kapitalismus, heute selektiv wirksam
Das vorneweg: Das Streikrecht ist eine zivilisatorische Errungenschaft. Ein Kind der industriellen Revolution, der Hochphase des Kapitalimsus und damit einer Zeit, in der Unternehmen gewaltige Gewinne erzielten, häufig um den Preis extrem belastender Arbeitsbedingungen. Zwölf-Stunden-Schichten, mangelnder Arbeitsschutz, kaum verhandelbare Löhne: Die hart arbeitende Arbeitskraft hatte keine Schutzrechte.
In dieser Schieflage wurde das Streikrecht hart erkämpft. Sie ist ein hohes Gut, weil sie die strukturelle Asymmetrie zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern ernst nimmt und sie durch kollektive Gegenmacht zumindest teilweise ausgleicht.
Trotzdem muss man fragen, für wen dieses Recht heute eigentlich noch gilt. Denn der Arbeitsmarkt hat sich verändert, von klassischen Festanstellungen hin zu atypischen Formen wie Selbstständigkeit, Teilzeit und Leiharbeit – Und das nicht zwingend frewillig, sondern häufig ungewollt durch Prekarisierung.
3,6 Millionen ohne Lobby: Wer das Streikrecht nicht nutzen kann
Laut Statistischem Bundesamt sind rund 3,6 Millionen Menschen in Deutschland selbstständig. Man denke an Kurierfahrer:innen auf dem Fahrrad, Grafiker:innen im Homeoffice, Journalist:innen auf Honorarbasis, Solo-Selbstständige in der Kreativ- und Dienstleistungsökonomie. Sie alle tragen das volle unternehmerische Risiko, zahlen Kranken- und Rentenversicherung aus eigener Tasche – und haben zugleich keinen Zugang zum klassischen Streikinstrument. Wer keinen Tarifvertrag hat, kann auch keinen Arbeitskampf im eigentlichen Sinne führen. Damit sind Selbstständige vom klassischen Mittel kollektiver Gegenmacht strukturell abgeschnitten.
Damit verschiebt sich die soziale Architektur des Streikrechts: Es schützt vor allem jene, die institutionell organisiert sind – und lässt jene außen vor, die längst einen weiteren erheblichen Teil der Erwerbsarbeit ausmachen. So entsteht ein strukturelles Ungleichgewicht: Das Streikrecht ist formal universal und im Grundgesetzt verankert, praktisch aber selektiv wirksam und somit de facto heute nicht in seinem urspürnglichen Sinne sozial. Und die Gruppe, die es nutzen kann, tut es – verständlicherweise.
Doch gerade in Bereichen der kritischen Infrastruktur stellt sich zunehmend die Frage, wie oft und mit welcher Eskalationslogik dieses Mittel eingesetzt wird, bevor es politisch und gesellschaftlich an Akzeptanz verliert. Denn Gewerkschaftsführer:innen und die Beschäftigten, die sie vertreten, haben nicht zwingend dieselben Interessen. Wer seinen Ruf als harter Hund zu verteidigen hat, verhandelt strategisch und verfolgt damit ein anderes Ziel, als die Lokführerin, die schlicht einen fairen Lohn will. Das Ergebnis ist bekannt: Forderungen werden hoch angesetzt, früh eskaliert und die Öffentlichkeit zur Verhandlungsmasse gemacht.
Wenn Eskalation zur Strategie wird
Ökonom:innen nennen das das "Principal-Agent-Problem". Dabei handelt die Gewerkschaft als Agent im Auftrag der Beschäftigten (Principals), deren Interessen jedoch nicht unbedingt vollständig deckungsgleich sind. Und das kostet. Laut Michael Grömling vom Institut der deutschen Wirtschaft kostet etwa ein flächendeckender Streiktag bei der Deutschen Bahn bis zu 100 Millionen Euro – je ein Drittel trägt die Bahn selbst, Hotels und Gaststätten durch ausbleibende Reisende, und unterbrochene Lieferketten.
Doch die eigentlich schwerwiegenden Kosten bleiben versteckt. Ausgefallene Leistungen in der Daseinsvorsorge, also im Gesundheitswesen, in der Kinderbetreuung, in der Energie- und Wasserversorgung und im Rettungsdienst, können nicht nachgeholt werden. Wer heute nicht gepflegt wurde, wurde eben heute nicht gepflegt.
Dabei wäre es unehrlich, alle Streiks über denselben Kamm zu scheren. Wenn Pflegekräfte die Arbeit niederlegen, wenn Erzieher:innen für bessere Personalschlüssel kämpfen, dann tun sie das nicht aus Privilegiertheit – sondern aus echter Not. Ihr Streik stößt mehrheitlich auf Verständnis, weil er verdient ist.
Das eigentliche Paradox: Wer streikt, braucht es am wenigsten
Das verweist auf ein strukturelles Problem. Die Gewerkschaften sind nämlich nicht das Problem. Die Frage ist größer: Wie organisiert eine Gesellschaft sozialen Ausgleich, wenn die alten Werkzeuge nur noch für einen Teil der Beschäftigten greifen? Wer am lautesten streiken kann, hat es heute nicht zwingend am nötigsten. Darunter – und das ist das eigentliche Paradox – leiden am stärksten die, die selbst nie streiken könnten: die Pflegebedürftige, die auf ihren Pflegebesuch warten, Geringverdienende, für dieein Taxi keine spontane Bauchentscheidung ist, oder Alleinerziehende, deren Kita streikt und die um 8 Uhr trotzdem im Büro sein muss.
Für sie gibt es keine Solidarität, die sich organisieren lässt. Und wir nennen das soziale Marktwirtschaft. Das Streikrecht braucht daher eine Reform, die es wieder in ein angemessenes Gleichgewicht bringt – zwischen seiner berechtigten Funktion als Instrument kollektiver Interessensvertretung und der Tatsache, dass es in seiner heutigen Ausgestaltung faktisch asymmetrisch genutzt wird. Nur so lässt sich seine Legitimität auf Dauer plausibel halten. Und getestet wird sie ohnehin beim nächsten Streik.