Bayern will weiterhin bei der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht ein Auge zudrücken. So bräuchten aktuell Beschäftigte in der Pflege - anders als vom Bund vorgegeben - ab 1. Oktober keinen dritten Nachweis über eine Corona-Impfung oder -Genesung vorlegen, kündigte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Samstag an. Dies müssten ab 1. Oktober in Bayern nur neue Beschäftigte tun.

Ab 1. Oktober verschärfen sich die Regelungen über den vollständigen Corona-Impfschutz. Laut Bundesgesetz müssen Beschäftigte in der Pflege entweder drei Impfungen nachweisen oder zwei Impfbestätigungen und einen Genesenen-Nachweis vorlegen. Das bedeute großen Aufwand für Beschäftigte, Einrichtungen, Unternehmen und Gesundheitsämter, kritisierte Holetschek.

Holetschek sprach von einer "realitätsfernen Linie der Bundesregierung".

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht laufe am 31. Dezember ohnehin aus. Er habe daher die Rechtsgrundlage eingehend prüfen lassen. Bayern könne zwar die Verschärfungen bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nicht generell aussetzen. Die verschärften Anforderungen würden "aus unserer Sicht" aber nur für Personen gelten, die ab dem 1. Oktober eine neue Tätigkeit in einem Bereich aufnehmen, der der einrichtungsbezogenen Impfpflicht unterliegt.

Das heißt: Wer seine Tätigkeit bereits vor dem 1. Oktober aufgenommen hat, für den bleibt alles beim Alten. Es müssen also lediglich zwei Impfungen oder eine Impfung und eine überstandene Infektion nachgewiesen werden

Bayern habe zudem schon vor Wochen von Bußgeldern sowie von Betretungs- und Tätigkeitsverboten abgesehen für Personen, die gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht verstoßen. Man wolle die ohnehin belasteten Einrichtungen nicht noch mit aberwitziger Bürokratie lähmen. Die Versorgungssicherheit habe oberste Priorität, betonte Holetschek.