Für Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) ist die Sache klar: "Diskriminierung und Rassismus, Hass oder gar Gewalt haben in unserem Land keinen Millimeter Platz", sagte Herrmann jüngst beim "Wunsiedler Forum" des Bayerischen Bündnisses für Toleranz. "Dass er das gesagt hat, war wirklich gut", sagt Nürnbergs Antidiskriminierungsbeauftragte Christine Burmann. Doch wohlmeinende Worte und Reden seien am Ende nicht genug:

"Wir würden uns eine Unterfütterung mit weiteren Antidiskriminierungsstellen in Bayern wünschen."

Antidiskriminierungsstellen in Bayern

Vor 15 Jahren wurden die Richtlinien der EU gegen Antidiskriminierung in Deutschland umgesetzt. Seither ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft und auf Bundesebene gibt es eine Antidiskriminierungsstelle. Die wurde 2020 fast 6.400 Mal kontaktiert - eine Steigerung von fast 80 Prozent gegenüber 2019. Gesamtzahlen für Bayern gibt es nicht, weil es keine zentrale Einrichtung gibt. Nur Bürger aus Würzburg, Nürnberg, Erlangen, Augsburg und München werden aktuell beraten. Deshalb fordern die Antidiskriminierungsbeauftragten unter anderem eine landesweite Stelle.

Das AGG bildet die Arbeitsgrundlage für die fünf bayerischen Einrichtungen. Bisher hatten es die Ombudsleute und Antidiskriminierungsbeauftragten dort häufig mit der Ausgrenzung von Menschen mit Migrationshintergrund zu tun. "Sie finden etwa keine Wohnung oder sie schildern uns, dass sie im Berufsleben schikaniert werden", sagt Sarah Morcos, Geschäftsführerin des Würzburger Ombudsrats. Zu Beschwerden kommt es auch immer wieder, weil der Besuch einer Disco verwehrt wird. Seit März 2020 häufen sich Anfragen wegen Diskriminierungen im Zusammenhang mit Corona-Regeln.

Diskriminierungen im Zusammenhang mit Corona-Regeln

Dabei dreht es sich sehr oft um die Maskenpflicht-Vorgaben. "Das Problem ist, dass es hier kein geordnetes Verfahren zur Umsetzung gibt", sagt Christine Burmann aus Nürnberg. Mehr als die Hälfte der über 200 Einzelfallanfragen in Nürnberg betrafen im Jahr 2019 Corona-Regelungen. Das sei heuer nicht anders: "Wir haben inzwischen deutlich weniger Anfragen zu anderen Themen." Die hohe Zahl der Beschwerden zu den Masken-Vorschriften liegt laut Burmann daran, dass vergleichsweise viele Menschen aus gesundheitlichen Gründen dieser Pflicht nicht einfach so nachkommen können.

Beschwerden kommen hier also nicht von Bürger*innen, die von Haus aus aufsässig wären. Burmann sagt, unter der Maskenpflicht litten etwa Personen, die Lungenkrebs haben. Auch Menschen mit Autismus und Patienten mit Neuralgien im Gesicht tun sich sehr schwer, eine Maske zu tragen. Für einige ist es ganz unmöglich. Betroffen sind aber auch traumatisierte Menschen: "Zum Beispiel Gewaltopfer, die es erlebt haben, dass ihnen der Mund zugehalten wurde." Viele können trotz Attest nicht einkaufen gehen, denn Geschäftsleute legen mit ihrem Hausrecht strengere Regeln fest als der Gesetzgeber.

Diskriminierung gegen Ungeimpfte?

Für einige Bürger*innen im Freistaat hat Hermanns Credo, dass Diskriminierung "keinen Millimeter Platz" haben dürfe, nichts mehr mit der Realität zu tun: Sie fühlen sich diskriminiert, weil sie sich nicht impfen lassen möchten. Bei den Antidiskriminierungsstellen allerdings scheint dieses Thema bislang noch kaum angelandet zu sein.

"Meines Wissens gab es auch bei uns bisher keine Beschwerden von Menschen, die sich aufgrund ihrer 'Nichtimpfung' gegen Corona diskriminiert fühlen",

sagt Sandra Gretschel vom Regensburger Büro für Chancengleichheit. Gleiches gilt für Nürnberg und Würzburg.

Das heißt aber nicht, dass das Thema nicht von Interesse für die Antidiskriminierungsstellen wäre. Dem AGG zufolge aber dürfen Bürger nicht aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden. Von "Impfung" oder "Impfstatus" ist im AGG keine Rede. In Hessen aber beispielsweise dürfen nun auch Einzelhändler Ungeimpfte abweisen. Burmann kann nachvollziehen, dass Nichtgeimpfte eine rigide 2G-Regelung oder die Einführung kostenpflichtiger Tests als Ungerechtigkeit empfinden.

Nach wie vor keine Impfpflicht

Michael Gerr aus Würzburg macht darauf aufmerksam, dass es nach wie vor keine Impfpflicht gibt. Der 54-jährige Rollstuhlfahrer ist seit vielen Jahren in der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung aktiv und engagiert sich aktuell als Teilhabeberater der Organisation "WüSL - Selbstbestimmt Leben Würzburg". Als solcher setzt er sich für umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am öffentlichen Leben ein: "Ich halte es für richtig, dass die Regierung darauf hinwirkt, die Impfquote noch weiter zu erhöhen." Maßnahmen, die starken Druck ausüben, halte er dagegen "für kontraproduktiv".

Die Kernfrage ist Gerr zufolge, auf welcher Grundlage restriktive Maßnahmen basieren, solange die Impfung eine rein freiwillige Privatsache ist. Vor diesem Hintergrund kritisiert er die Einstellung der Lohnfortzahlung für Arbeitnehmer in Quarantäne. Dies sei "sozialpolitisch äußerst fragwürdig".