Im Gespräch wolle man erfahren, welche Hilfen - etwa Seelsorge, Therapien oder im materiellen Bereich - nötig seien.
Die Bedürfnisse der Betroffenen stünden im Vordergrund, sagte Slenczka. Das geschehe in enger Abstimmung und Unterstützung durch die Landeskirche. Im März 2019 war ein in der Kita tätiger Logopäde festgenommen worden. Der Mann wurde inzwischen verurteilt, das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.
Dekan Slenczka sagte, die Kirche habe mit diesem Schritt deshalb so lange gewartet, weil ihr hierzu von den Ermittlern geraten wurde. Mit den betroffenen Familien in Kontakt zu kommen, sei gar nicht so leicht. "Eine Mutter hat selbst Kontakt zu uns aufgenommen - und wir haben gute Gespräche geführt", sagte Slenczka.
Man suche noch Wege, wie man trotz der gebotenen Anonymität an weitere Betroffene herantreten könne.
Die Kirche wolle "Mittragen an dem Leid", das den Menschen angetan wurde. "Die juristische Unschuld des Trägers und des Kita-Personals bedeutet eben nicht, dass wir keine Verantwortung übernehmen wollen", sagte der evangelische Dekan, der erst seit Mai im Amt ist. Aus diesem Grund wolle man auch Träger der integrativen Kita bleiben.
Slenczka kündigte an, dass in der Kita nun mit externer Beratung ein erweitertes Schutzkonzept erstellt werden soll. Erste Entwürfe gebe es bereits. Bei der Erstellung des Konzepts wird es auch noch mal darum gehen, zu analysieren, wie der Logopäde als externer Therapeut sich Dutzendfach an den Kindern vergehen und sie dabei auch noch filmen konnte, während in den Räumlichkeiten direkt nebenan Erzieherinnen weiter die anderen Kinder betreut hatten.
"Wir holen uns ganz bewusst Fachleute von außen, die mit unverstelltem Blick auf die Einrichtung schauen sollen", erläuterte der Dekan.
Es gelte, das zurecht verloren gegangene Vertrauen in die evangelische Kita wieder aufzubauen. Der 38-jährige Logopäde war Ende Mai vom Landgericht Würzburg wegen 64-fachen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren und vier Monaten verurteilt worden. Die Richter verhängten zudem ein lebenslanges Berufsverbot.
Gegen das Urteil hat die Verteidigung Revision eingelegt.
Das schriftliche Urteil war Ende Juli an die Prozessbeteiligten verschickt worden. Die Verteidiger haben ab dem Zeitpunkt der Zustellung vier Wochen Zeit, die Revision schriftlich zu begründen.