Lara Schäfer (Name geändert) räumt in einem Lokal im Landkreis Ansbach schmutzige Teller in die Spülmaschine, nachdem sie Salate zubereitet und einer der Kellnerinnen überreicht hat. Sie trocknet sich die Hände an einem Geschirrtuch ab und blickt auf die Uhr. Bis vor kurzem hat die 35-jährige gelernte Arzthelferin noch Blut abgenommen, Verbände gewechselt und bei ärztlichen Behandlungen unterstützt.

Berufswechsel wegen Corona-Impfpflicht

Heute ist Lara Schäfer in der Gastronomie tätig. Grund für ihren Berufswechsel ist die Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen. "Ich hatte zunächst überlegt, mich impfen zu lassen. Aber nach dem, was mit meinem Mann passiert ist, hatte ich zu große Angst davor", sagt die Mutter zweier Kinder im Alter von zwei und vier Jahren.

Nach seiner zweiten Corona-Impfung spürte ihr Ehemann Torsten Schäfer (Name geändert) ein Stechen im Brustkorb. Wenig später folgten Herzrhythmusstörungen und Unruhezustände.

"Es war so schlimm, dass meine Frau einen Notarzt rufen musste und ich zur Untersuchung ins Krankenhaus kam", erinnert er sich.

Der 28-Jährige arbeitet seit sieben Jahren in der Pflege. Aufgrund der Impfpflicht ließ er sich Ende November 2021 zum ersten Mal und sechs Wochen später zum zweiten Mal impfen. Der Pfleger bereut seine Entscheidung. "Heute würde ich mich definitiv gegen die Impfung entscheiden", sagt er.

Drohendes Arbeitsverbot

Seit 15. März gilt bundesweit die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Arbeitnehmer, die in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern arbeiten, mussten sich bis zu diesem Zeitpunkt gegen Covid-19 impfen lassen. Ansonsten drohte ihnen ein Arbeitsverbot. "Unter Kolleginnen und Kollegen habe ich ebenfalls Skepsis gegenüber der Impfung mitbekommen", sagt der Pfleger. Er fordert mehr Investitionen in die Erforschung von Impfschäden.

Eine Sprecherin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK) sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd): "Um die vulnerablen Gruppen zu schützen, brauchen wir gute Testkonzepte für die Einrichtungen und sollten auf den Schutz durch Masken setzen." Aus Sicht des DBfK sei eine einrichtungsbezogene Impfpflicht ohne eine allgemeine Impfpflicht nicht zielführend.

Rechtliche Lage

Der ärztliche Geschäftsführer und Sprecher des Vorstandes der Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V. (ÄFI), Alexander Konietzky, sagte dem epd: "Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist aus wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Sicht nicht haltbar." Sie bietet seiner Ansicht nach weder einen ausreichenden Fremdschutz, noch schütze sie vor der eigenen Ansteckung mit Corona. ÄFI sei von Anfang an gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht eingetreten, sagt der im schleswig-holsteinischen Wedel niedergelassene Kinderarzt.

Claudia Ropp (Name geändert), Pflegerin aus dem Landkreis Ansbach, sagt: "Am Anfang haben wir alle ein Schreiben erhalten, in dem wir zur Impfung aufgefordert wurden. Ich entschied mich dagegen." Sie sei dennoch bis heute in ihrem Beruf tätig.

"Wir haben einen enormen Personalmangel. Sie könnten uns gar nicht kündigen",

sagt die Mutter von drei erwachsenen Kindern.

Kündigung als Konsequenz?

Eine Sprecherin des bayerischen Gesundheitsministeriums teilt auf Anfrage mit: "Die bayerischen Gesundheitsämter haben keine Bußgelder und auch keine Betretungs- und Tätigkeitsverbote angeordnet." Dem Ministerium lägen keine Zahlen vor, ob Pflegekräfte wegen der Impfpflicht gekündigt hätten.

Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) habe den Bund wiederholt aufgefordert, die einrichtungsbezogene Impfpflicht vorzeitig auszusetzen. Nach dem geltenden Bundesgesetz läuft diese zum 31. Dezember 2022 aus. Ob sie verlängert wird, ist unklar.