Die Nachbesetzung einer Regionalbischofsstelle löste vergangene Woche eine breite Diskussion aus: Am Donnerstag wurde der Nachfolger der derzeitigen Bayreuther Regionalbischöfin Dorothea Greiner bekannt gegeben – am Freitag zog der Gewählte zurück. Die Gründe seien privat.

Zuvor hatte es Kritik daran gegeben, dass mit Schiller erneut ein Mann in den Landeskirchenrat eingezogen wäre. Männer haben dort bereits eine überwältigende Mehrheit von derzeit 10:3. Und da sowohl Dorothea Greiner als auch die Regionalbischöfin von Ansbach-Würzburg in Bälde aus dem Amt ausscheiden werden, könnte sich das Verhältnis weiter zu Ungunsten der Frauen verschieben. Die Kritiker*innen, darunter auch die Landshuter Dekanin Nina Lubomierski, betonten auch, dass es nicht um einzelnen Personen gehe, sondern ihre Kritik den Strukturen gelte. 

Doch wer sucht die Kandidat*innen für den Landeskirchenrat aus? Und was macht der Landeskirchenrat überhaupt? Diese Fragen beantworten wir hier. 

Es gibt mehrere Institutionen der Landeskirche, die an der Personalfindung für leitende Positionen beteiligt sind. Diese haben wir im folgenden aufgelistet.

1. Der Landeskirchenrat

Der Landeskirchenrat (LKR) ist eines der vier Organe der Kirchenleitung. Die anderen drei sind der Landesbischof, die Landessynode und der Landessynodalausschuss.

Zu den Aufgaben des LKR gehören neben der Leitbild- und Organisationsentwicklung vor allem auch die Verwaltung sowie die Gewinnung, Ausbildung, Fortbildung von Mitarbeitenden und Entscheidungen in Personalfragen. 

Er hat derzeit dreizehn Mitglieder, drei davon sind weiblich. Zum Landeskirchenrat gehören aktuell:

  • Landesbischof Christian Kopp
  • Regionalbischöfin Gisela Bornowski (Kirchenkreis Ansbach-Würzburg)
  • Regionalbischöfin Dorothea Greiner (Kirchenkreis Bayreuth)
  • Regionalbischöfin Elisabeth Hann von Weyhern (Kirchenkreis Nürnberg)
  • Regionalbischof Alex Piper (Kirchenkreis Augsburg)
  • Regionalbischof Thomas Prieto Peral (Kirchenkreis München und Oberbayern)
  • Klaus Stiegler (Kirchenkreis Regensburg)

Dazu kommen die sechs Abteilungsleiter im Landeskirchenamt:

  • Oberkirchenrat Nikolaus Blum (Recht)
  • Oberkirchenrat Patrick de la Lanne (Finanzen),
  • Oberkirchenrat Michael Martin (Ökumene)
  • Oberkirchenrat Stefan Blumtritt (Gesellschaftsbezogene Dienste)
  • Oberkirchenrat Florian Beier (Gemeinden und Kirchensteuer)
  • Oberkirchenrat Stefan Reimers (Personal)

Das Landeskirchenamt ist dem Landeskirchenrat zugeordnet und dient als oberste Dienstbehörde der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern. Inhaltliche Schwerpunkte in der Arbeit des Landeskirchenamtes bilden das Personalmanagement für die mehreren tausend bei der Landeskirche Beschäftigten sowie die Beratung der Kirchengemeinden

2. Der Berufungsausschuss

Der Berufungsausschuss ist ein Ausschuss der Landessynode. Er ist für die Besetzung der Oberkirchenratsstellen im Landeskirchenamt und in den Kirchenkreisen zuständig. Ihm gehören als Vorsitzende die Präsidentin der Landessynode, Annekathrin Preidel und fünf weitere Mitglieder des Landessynodalausschusses an. Dazu kommen drei Oberkirchenrät*innen sowie der Landesbischof Christian Kopp.

Vier der sechs Mitglieder des Landessynodalausschusses müssen Nicht-Ordinierte, also nicht Pfarrerin oder Pfarrer sein. Die synodalen Mitglieder werden von der Synode gewählt, der Landeskirchenrat bestimmt, wer aus seinen Reihen dem Berufungsausschuss angehört.

Der Berufungsausschuss tagt nach Bedarf. Seine Sitzungen nicht öffentlich und die Mitglieder zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Aktuell sind im Berufungsausschuss: 

  • Synodalpräsidentin Annekathrin Preidel (Vorsitzende)
  • Landesbischof Christian Kopp
  • Synodaler Karl Georg Haubelt
  • Synodaler Walter Schnell
  • Synodale Beate Schabert-Zeidler
  • Synodaler Hans Stiegler
  • Synodale Christine Stradtner
  • Oberkirchenrat Florian Baier
  • Regionalbischöfin Elisabeth Hann von Weyhern
  • Oberkirchenrat Stefan Reimers 

3. Die Landessynode

Die Landessynode ist eine Versammlung aus Mitgliedern der Landeskirche, die über Angelegenheiten der evangelischen Kirche in Bayern entscheidet und somit ihren Kurs bestimmt. Sie ist vergleichbar mit einem politischen Parlament, doch anders als im Landtag oder Bundestag gibt es keine Parteien oder Fraktionen.

Die Landessynode besteht derzeit aus 108 Synodalen. Die 89 gewählten Mitglieder werden alle sechs Jahre am 2. Adventssonntag von den rund 12.000 bayerischen Kirchenvorstehern gewählt. Neben diesen gewählten gibt es auch 19 berufene Mitglieder. 

Die Synodalen beraten und beschließen über kirchliche Gesetzesvorlagen und den Haushaltsplan. Sie fassen auch Beschlüsse über die kirchliche Ordnung. Die Synodalen diskutieren über Anträge und Fragen, die das kirchliche Leben in Bayern betreffen, und sie wählen den Landesbischof. Die Synodalen stellen zudem insgesamt sechs Mitglieder des Berufungsausschusses.

Mehr Informationen zur Landessynode findet ihr hier

 

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