Wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Donnerstag) berichtet, zählte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für die ersten acht Monate dieses Jahres 2.012 Personen, die so von Kirchenvertretern vor einer Abschiebung bewahrt wurden. Im vergangenen Jahr gab es demnach insgesamt 2.700 Fälle. Im Pandemiejahr 2020 lag die Zahl dem Bericht zufolge bei 500.

Wie die Zeitung weiter berichtet, leben im Kirchenasyl vor allem Schutzsuchende, für die eigentlich die EU-Länder Bulgarien, Kroatien und Rumänien zuständig sind.

Kirchenasyl in Deutschland

Die Kirchen sehen das Angebot für Asyl in ihren Räumlichkeiten als Hilfe in Härtefällen. Kirchengemeinden stellen dafür Gemeindegebäude oder kircheneigene Wohnungen zur Verfügung. Mitarbeitende und vor allem Ehrenamtliche übernehmen auch die Versorgung der Schutzsuchenden, die das Gelände für die Zeit des Kirchasyls nicht verlassen können. Die Gemeinden erstellen Falldossiers und bitten damit das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge um erneute Prüfung der Fälle.

Rund 522.700 Menschen haben Ende des vergangenen Jahres in Deutschland Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen. Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, stieg die Zahl der Bezieherinnen und Bezieher der Leistungen gegenüber 2022 um rund acht Prozent. Von 2021 zu 2022 hatte der Anstieg 22 Prozent betragen.

Leistungen unterhalb des Bürgergelds

Ende 2023 bekamen rund 27.500 Menschen aus der Ukraine Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Zwar erhalten hilfebedürftige Geflüchtete aus der Ukraine seit spätestens Ende August 2022 Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch in Deutschland. Dennoch bekommen Neuankömmlinge bis zur Erteilung der erforderlichen Aufenthaltserlaubnis und Klärung der Einordnung zunächst noch für einige Zeit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Asylbewerber und geflüchtete Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis erhalten in Deutschland Leistungen, die deutlich unterhalb der Höhe des Bürgergelds liegen. Der Regelsatz für Alleinstehende liegt aktuell bei 460 Euro, bei Unterbringung in einer Sammelunterkunft bei 413 Euro pro Monat.

Bund und Länder haben sich in diesem Jahr darauf verständigt, dass der Großteil der Leistungen künftig über eine Geldkarte abgewickelt werden und Bargeld nur noch sehr begrenzt ausgezahlt werden soll.

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