Der Immenstädter Pfarrer Gampert hat wegen der Gewährung eines Kirchenasyls in seiner Gemeinde einen Strafbefehl erhalten. Wie werten Sie diesen Schritt?
Martin: Es ist meines Wissens das erste Mal, dass die Justiz einen Pfarrer, der Kirchenasyl gewährt, mit einem Strafbefehl überzieht. Aus meiner Sicht wird damit ein Pfarrer kriminalisiert, der nahe bei den Menschen ist, aus christlicher Verpflichtung Hilfe leisten will und seine Türen für Asylbewerber öffnet.
Was ist dafür die juristische Grundlage?
Martin: Uns wurde von der Justiz immer wieder gesagt, dass wegen des Legalitätsprinzips in Fällen von Kirchenasyl ermittelt werden müsse. Die Begründung dafür ist, dass es sich bei dem Kirchenasyl um Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt handle. In der Regel wurden die Ermittlungsverfahren gegen die Kirchenasylverantwortlichen eingestellt; eine Eskalation wurde vermieden.
Dass nun tatsächlich eine Geldstrafe verhängt wird, ist eine neue Dimension, kommt aber auch nicht ganz überraschend.
Wie geht es jetzt mit dem Strafbefehl weiter?
Martin: Pfarrer Gampert wird zusammen mit seinem Anwalt beraten müssen, ob er Einspruch gegen den Strafbefehl erhebt. Als Landeskirche haben wir ein Interesse daran, gerichtlich überprüfen zu lassen, ob Pfarrer Gampert eine strafbare Beihilfehandlung begangen hat, indem er dieses Kirchenasyl gewährt hat. Deshalb würden wir es befürworten, wenn er diesen juristischen Weg mit einem versierten Rechtsbeistand und mit Unterstützung der Landeskirche geht.