Als Pfarrer Ulrich Gampert aus Immenstadt im Allgäu im Juli vom Oberlandesgericht München einen Strafbefehl über 4.000 Euro wegen "Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt" erhielt, weil er einem Flüchtling Kirchenasyl gewährt hatte, gingen ein Schock und eine Welle der Empörung durch die Landeskirche: Gampert ist der erste Geistliche in Bayern überhaupt, der wegen seiner Gewährung von Kirchenasyl einen Strafbefehl erhalten hat.
In der Tat steht Kirchenasyl juristisch auf wackeligen Beinen, bedeutet kein eigenes Rechtsinstitut, sondern wird aus einer gewissen Tradition heraus zumeist von den Justizbehörden als ein Ausdruck christlich-humanitärer Haltung respektiert und nicht verfolgt. Wie man sieht: Das gilt nur so lange, bis ein unabhängiger Richter eben kein Auge mehr zudrückt und Recht wiederherstellt.
Humanitäre Härtefälle
Es geht hier nicht um die Frage, ob einem die richterliche Entscheidung gefällt. Nachweislich hat der kirchliche Unterschlupf für Menschen in Situationen, die man als humanitäre Härtefälle vertreten kann, schon dazu geführt, dass Asylbewerber, deren Antrag bis dahin keine Chance gehabt hätte, nachträglich doch noch gehört wurden. Beispiel: Eine Nürnberger Gemeinde gewährte 2017 zwei homosexuellen Afghanen Kirchenasyl, die wegen ihrer sexuellen Orientierung in ihrer Heimat um Leib und Leben hätten fürchten müssen. Während des Kirchenasyls änderte sich die deutsche Rechtslage – nun wurden Asylanträge mit dieser Begründung auch anerkannt, wenn die Antragsteller aus vermeintlich sicheren Herkunftsländern wie Afghanistan stammten. Durch das Engagement der Gemeinde konnte den beiden geholfen werden.
Nun ist der Fall Immenstadt dazu geeignet, sich einige Dinge klarzumachen: Der kalkulierte Rechtsbruch beziehungsweise die Rechtsbeugung durch Kirchenasyl ist mittlerweile zur Normalität geworden. Auch wenn dieses In-Anspruch-Nehmen eines Gewohnheitsrechts schon viel bewirkt hat: Die Kirchengemeinden werden sich auch in Zukunft daran messen lassen müssen, inwieweit sie ihre Mitglieder mitnehmen und die Entscheidungen zum zivil-kirchlichen Ungehorsam auch immer wieder begründen. Und: Wenn sich Pfarrer und Kirchengemeinderäte in rechtlichen Grauzonen bewegen, müssen sie mit dem Scheitern rechnen.
Die ELKB will Pfarrer Gambert nun beim anstehenden Prozess unterstützen. Er selbst wünscht sich eine grundsätzliche Klärung, ob es wirklich eine Straftat ist, ein Kirchenasyl durchzuführen. Dem kann man nur beipflichten: Kein Geistlicher sollte für seine Menschlichkeit kriminalisiert werden.