Rechtsanwalt Franz Bethäuser hatte sich einen anderen Ausgang des Kirchenasyl-Prozesses gegen seine Mandaten erhofft, sagt er nach der Verhandlung. Nach dem wegweisenden Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayOLG) vor einem Jahr habe er mit einem schnellen Freispruch für die Äbtissin der Abtei Maria Frieden im oberfränkischen Kirchschletten gerechnet. Am Ende waren sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung einig, das Verfahren wegen "geringer Schuld" und "fehlendem Öffentlichen Interesses an einer Verfolgung" einzustellen. Die Kosten trägt die Staatskasse.

Dreimal geflüchteten Frauen Kirchenasyl gewährt

Mutter Mechthild Thürmer hatte in den Jahren 2018, 2019 und 2020 geflüchteten Frauen Kirchenasyl gewährt, die eigentlich ausreisepflichtig waren.

"Es ist nur zum Erbarmen, was diese Frauen erlebt haben",

sagte sie vor dem Richter am Amtsgericht Bamberg. Sie hätten auf ihrer Reise Vergewaltigung und Folter durchgemacht. Daher habe sie den Frauen die Möglichkeit zur Erholung von den Strapazen geben wollen. Dies hätte ihnen im besten Fall die Kraft geben können, weiter für ihren Aufenthalt in Deutschland zu kämpfen, so die Benediktinerin.

In allen Fällen rechtlich beraten lassen

In allen drei Fällen habe sie sich rechtlich beraten lassen und an die Absprachen mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gehalten - also den Aufenthalt sofort mitgeteilt und ein Härtefalldossier erstellt. Dieses Vorgehen hatte das BayOLG in vergleichbaren Fällen für nicht strafbar befunden - und Ordensleute freigesprochen.

Im Fall einer Frau aus Nigeria, die die Äbtissin Anfang 2020 aufgenommen hatte, lag zu diesem Zeitpunkt jedoch bereits seit wenigen Tagen die Ablehnung eines Härtefalldossiers vor, das zuvor von der evangelischen Kirche erstellt worden war. Mutter Mechthild Thürmer wusste nach eigenen Angaben nicht, dass dieses Dossier bereits final abgelehnt worden war und sie die Frau daher nicht ins Kirchenasyl hätte aufnehmen dürfen.

Einstellung ist kein Freispruch

Im Fall einer Fortführung des Verfahrens wäre es zu einer umfassenden Beweisaufnahme mit Zeugenaussagen gekommen, um diesen Sachverhalt zu klären. Daher stimmten Bethäuser und Thürmer der Einstellung zu, die das Gericht bereits im Sommer 2022 angeboten hatte und die sie zunächst ablehnten. "Ein Freispruch ist ein Freispruch und eine Einstellung ist eine Einstellung", begründete Bethäuser die damalige Entscheidung. Unter den aktuellen Umständen habe man sich jedoch entschlossen, das Angebot des Gerichts anzunehmen.

Damit ist das letzte offene Verfahren wegen Kirchenasyls, das Franz Bethäuser als Rechtsanwalt begleitete, beendet. Er gehe auch nicht davon aus, dass es weitere Anklagen geben werde, sagte Bethäuser nach der Verhandlung.

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