Die Bayreuther Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil im Verfahren gegen den Pastor der evangelisch-methodistischen Kirchengemeinde Pegnitz Berufung eingelegt. Wie ein Sprecher des Landgerichts Bayreuth dem Evangelischen Pressedienst am Freitag mitteilte, begründet die Staatsanwaltschaft Bayreuth ihre Berufung damit, dass das Strafmaß der Tat nicht gerecht werde.

Das ursprüngliche Strafmaß des Pegnitzer Pfarrers

Der Pegnitzer Pfarrer Stefan Schörk war Anfang November zu zwei Jahren auf Bewährung und einer Geldauflage von 1.500 Euro verurteilt worden, weil er einem iranischen Flüchtling Kirchenasyl gewährt hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte zu Prozessbeginn 3.000 Euro gefordert. Schörks Anwalt hatte auf Freispruch plädiert. Das Gericht verhängte neben der Geldauflage auch eine Verwarnung mit Strafvorbehalt - dabei behält sich das Gericht vor, eine genau bezifferte Geldstrafe zu verhängen, falls der Verurteilte erneut straffällig wird oder Bewährungsauflagen missachtet.

Schörk und sein Anwalt wollen nach epd-Informationen ebenfalls Rechtsmittel einlegen. Dazu haben sie noch bis kommenden Montag (15. November) Zeit. Das Bayreuther Landgericht muss dann entscheiden, ob die Berufung zugelassen wird.

Kritik am Urteil der Bayreuther Staatsanwaltschaft

Die Flüchtlings-Hilfsorganisation Pro Asyl solidarisierte sich am Freitag mit Pfarrer Schörk und kritisierte das Gerichtsurteil und das Vorgehen der Ermittler.

Karl Kopp von Pro Asyl sagt:

"Es ist erschreckend, dass Menschen wie Stefan Schörk, die sich dafür einsetzen, dass Flüchtlinge in Würde leben können, kriminalisiert werden. Das ist ein alarmierender Trend, den wir seit Jahren beobachten, sowohl hinsichtlich des Kirchenasyls als auch mit Blick auf die Seenotrettung."

Im Januar hatte Stefan Schörk einem iranischen Flüchtling zehn Tage Kirchenasyl gewährt. Der in Deutschland integrierte Iraner, der auch fließend Deutsch spricht, sollte von seiner Mutter und Schwester getrennt werden und gemäß des Dublin-Verfahrens wieder nach Griechenland, wo er erstmals EU-Boden betreten hatte, abgeschoben werden. Dort hätte er ohne Unterkunft und Versorgung auf der Straße leben müssen, so die Befürchtung der Familie und des Pfarrers.