Geistlicher Missbrauch wird im Raum der evangelischen Kirche bislang selten thematisiert. Bei der bayerischen Landessynode in Amberg wurde das Thema nun diskutiert und auch eine Leitlinie vorgestellt, mit der künftig gegen geistlichen Missbrauch vorgegangen werden soll.

Die Leitlinie wurde von einer 12-köpfigen Arbeitsgruppe erarbeitet, zu der Theologinnen und Theologen sowie Experten und Betroffene gehörten, und von Kirchenrätin Andrea Heußner und der Fachstellenleiterin Martina Frohmader bei der Synode vorgestellt. Sie betonten: Der AG "Umgang mit geistlichem Missbrauch (Fokus Spiritualität)" sei es ein Anliegen gewesen, nicht nur Risikofaktoren zu beschreiben und Standards vorzugeben, sondern auch einen Kompass für verantwortungsvolles Handeln anzubieten.

Was ist geistlicher Missbrauch?

Der Begriff "Geistlicher Missbrauch" ist schwer zu definieren. Gemeinhin wird darunter verstanden, dass Menschen in ihrem geistlichen Weg erschüttert, manipuliert oder unter Druck gesetzt werden. Im geistlichen Bereich sind Übergriffe nicht ohne weiteres strafrechtlich zu verfolgen. Dabei kann sich der Machtmissbrauch im religiösen Kontext auf das Leben von Betroffenen ähnlich schädlich auswirken.

Die wichtigste Empfehlung der Arbeitsgruppe: Die Landeskirche soll eine Anlaufstelle zum Umgang mit geistlichem Missbrauch in der Landeskirche mit zwei Projektstellen einrichten. Denn nur durch die "spezifische Fachkompetenz" könne gewährleistet werden, dass die Dynamiken von geistlichem Missbrauch verstanden und behandelt werden, so der Bericht. 

Ziel müsse es sein, allgemeingültige Standards für die Prävention von geistlichem Missbrauch festzulegen. Dazu gehöre auch, Risikofaktoren und Merkmale geistlichen Missbrauchs zu definieren. Als Beispiele für sogenannte "Red Flags" nannte die Arbeitsgruppe etwa Kontrolle und Zwang in Bezug auf Kleidung oder Gebetszeiten, die systematische Abwehr von Kritik, die Überhöhung von Autoritäten oder eine unangemessene Einflussnahme auf das Privatleben. 

Schutz gegen geistlichen Missbrauch

Als strukturelle Risikofaktoren für geistlichen Missbrauch benannte die Arbeitsgruppe etwa streng hierarchische Strukturen ohne Kontrollmechanismen, eine ausgeprägte Kultur des Gehorsams, fehlende Rechenschaftspflicht oder eine unzureichende Fehlerkultur innerhalb der Organisation. Zu den Empfehlungen der Arbeitsgruppe gehört etwa der Vorschlag, theologische Standards einzurichten, aber auch Visitationen zu fördern oder Leitungsmacht zu begrenzen. Zuständigkeiten müssten geklärt werden und Schulungen sowie Fortbildungen zum Thema eingerichtet werden.

"Geistlicher Missbrauch kann durch Schutzmaßnahmen reduziert, aber niemals gänzlich vermieden werden", so das Fazit der Arbeitsgruppe. Es sei deshalb eine "kontinuierliche Aufgabe aller Verantwortlichen und Mitarbeitenden der Landeskirche, die spirituelle Selbstbestimmung zu fördern". Wichtige Bestandteile einer Präventionsarbeit seien Aufklärung und Information, doch sei es auch sinnvoll, das Thema weiter zu erforschen.