Nach dem Kruzifix-Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (BayVGH) hat Landesbischof Christian Kopp den Wert der Religionsfreiheit betont. Gerade in einem Staat, der die Religionsfreiheit schützt, sei es wichtig, dass Räume wie staatliche Schulen weltanschaulich neutral seien, sagte der evangelische Theologe am Donnerstag:

"Glaube darf nie Zwang sein. Er lebt aus der Freiheit. Diese Freiheit zu wahren, ist ein hohes Gut, das wir als Kirche mitverantworten."

Zugleich betonte er den Wert des Kreuzes: "Seit Jahrhunderten prägt es die Kultur und Geschichte Europas mit. Es hat Kunst, Kultur und Selbstverständnis unserer Gesellschaft tief beeinflusst."

Kopp: Kreuz ist mehr als religiöses Symbol

Für Christinnen und Christen sei das Kreuz mehr als nur ein religiöses Symbol: Es sei Ausdruck des Trostes, der Liebe und der Erlösung. Die Kirche nehme es aber sehr ernst, dass es nicht für alle Menschen diese Bedeutung habe, sagte Kopp weiter. Daher sei man dankbar für die Möglichkeiten, "unseren Glauben auch im öffentlichen Raum zu leben - etwa durch Schulgottesdienste".

Der evangelische Oberkirchenrat Stefan Blumtritt sagte, dass sich die evangelische Kirche "mit Nachdruck" für die verfassungsrechtlich garantierte Religionsfreiheit einsetze.

"Gerade im schulischen Kontext ist es wichtig, dass Kinder und Jugendliche erleben: Glaube ist frei - niemand wird gedrängt, niemand ausgeschlossen."

Gericht: Kruzifix verletzte Glaubensfreiheit

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hatte in einem am Mittwoch bekannt gewordenen Urteil entschieden, dass ein Kruzifix im Eingangsbereich eines staatlichen Gymnasiums die Glaubensfreiheit von Schülern verletze. Zwei Schülerinnen hatten beantragt, dass während ihrer Schulzeit das 150 Zentimeter hohe Holzkreuz, das den gekreuzigten Jesus zeigte, entfernt werde. Die Schule wäre verpflichtet gewesen, das Kruzifix zu entfernen, urteilte das Gericht (Az. 7 BV 21.336).

Die zwei Mädchen hatten zunächst erfolglos beim Verwaltungsgericht München geklagt, erst der BayVGH gab ihnen in der Kruzifix-Frage recht. Das Gericht sehe in der Konfrontation mit dem Kruzifix als religiösem Symbol einen Eingriff in die verfassungsrechtlich verbürgte negative Glaubensfreiheit. Wegen ihrer Schulpflicht seien die Mädchen "zwangsweise und immer wiederkehrend" mit dem groß dimensionierten Kruzifix konfrontiert gewesen. Dieses sei zudem an einer sehr exponierten Stelle im Eingangsbereich angebracht gewesen, heißt es.

In den Ausführungen wird deutlich, dass das Gericht über den ganz konkreten Einzelfall geurteilt hat. Ob es sich bei dem Urteil dennoch um einen Präzedenzfall handeln könnte, wollte ein BayVGH-Sprecher am Donnerstag nicht bewerten.

"Welche weitergehenden Auswirkungen das Urteil über den entschiedenen Fall hinaus hat, prüfen wir als Gerichtsbarkeit nicht."

Klar ist jedoch: Der bayerische Gesetzgeber habe von einer Regelung über das Anbringen von Kreuzen an Realschulen und Gymnasien bislang abgesehen. Ob sich das Anbringen eines Kruzifixes in einem Gymnasium durch ein Gesetz des bayerischen Landtags rechtfertigen ließe, habe der BayVGH in seinem Urteil offengelassen.

Das Gericht sehe in der Konfrontation mit dem Kruzifix als religiösem Symbol einen Eingriff in die verfassungsrechtlich verbürgte negative Glaubensfreiheit. Wegen ihrer Schulpflicht seien die Mädchen "zwangsweise und immer wiederkehrend" mit dem groß dimensionierten Kruzifix konfrontiert gewesen.

Freie Wähler und CSU bedauern Urteil

Die Fraktionen von CSU und Freien Wählern im Landtag bedauerten das Urteil. Das Kreuz gehöre zu Bayern, sagte CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek. Das Kultusministerium prüft mögliche Folgen für die Schullandschaft - und betont zugleich den Wert des Kreuzes.

Man setze sich intensiv mit der Urteilsbegründung auseinander, sagte Kultusministerin Anna Stolz (Freie Wähler) am Donnerstag. Es bleibe aber klar: "Das Kreuz ist nicht nur ein religiöses Symbol, sondern steht auch für die Achtung von Menschenwürde, Toleranz und Nächstenliebe - Werte, die unser Zusammenleben und unseren Bildungsauftrag maßgeblich prägen."

(om/epd)

Regelungen zum Anbringen von Kreuzen in bayerischen Schulen

 Im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz ist eine Regelung für das Anbringen von Kreuzen in Klassenräumen festgelegt. Sie gilt für Grund- und Mittelschulen, nicht aber für Realschulen, Gymnasien oder Berufsschulen. Der Begriff "Kruzifix", der für ein Kreuz mit der bildhaften Darstellung des Leichnams Jesu steht, kommt in dem Gesetzestext nicht vor.

"Angesichts der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns wird in jedem Klassenraum ein Kreuz angebracht. Damit kommt der Wille zum Ausdruck, die obersten Bildungsziele der Verfassung auf der Grundlage christlicher und abendländischer Werte unter Wahrung der Glaubensfreiheit zu verwirklichen. Wird der Anbringung des Kreuzes aus ernsthaften und einsehbaren Gründen des Glaubens oder der Weltanschauung durch die Erziehungsberechtigten widersprochen, versucht die Schulleiterin bzw. der Schulleiter eine gütliche Einigung. Gelingt eine Einigung nicht, hat sie bzw. er nach Unterrichtung des Schulamts für den Einzelfall eine Regelung zu treffen, welche die Glaubensfreiheit des Widersprechenden achtet und die religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen aller in der Klasse Betroffenen zu einem gerechten Ausgleich bringt; dabei ist auch der Wille der Mehrheit, soweit möglich, zu berücksichtigen." (Art 7, Absatz 4 / Art 7a Absatz 6)

Eine weitere Regelung zur Anbringung von Kreuzen findet sich im sogenannten "Kreuz-Erlass" der bayerischen Staatsregierung, für den 2018 die Allgemeine Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO) um den Paragrafen 28 ergänzt wurde: "Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen." Für Schulen gilt diese Regelung allerdings nicht, weil sie keine Behörde und kein Dienstgebäude des Freistaats Bayern sind. Träger des Hallertau-Gymnasiums in Wolnzach, wo zwei Schülerinnen gegen ein Kruzifix im Eingangsbereich geklagt hatten, ist der Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm. (epd)