Der Bund der Selbständigen in Bayern (BDS) hat die Einzelhändler im Freistaat dazu aufgerufen, ihre Läden an Heiligabend geschlossen zu lassen, weil dieser heuer auf einen Sonntag fällt. In Bayern dürfen wie in den meisten anderen Bundesländern jene Läden, die überwiegend Lebensmittelverkaufen, am 24. Dezember für drei Stunden öffnen. Aus Rücksicht auf die Gottesdienste müssen diese spätestens um 14 Uhr schließen. Die BDS-Präsidentin Gabriele Sehorz sagte am Wochenende dazu vor Verbandsmitgliedern:

"Wenigstens wenn Heiligabend auf einen Sonntag fällt, sollen auch die Mitarbeiter einmal die Gelegenheit haben, sich in Ruhe mit ihrer Familie auf das Weihnachtsfest vorzubereiten."

Als Selbständige und Mutter zweier Kinder verstehe sie zwar einerseits das Bedürfnis, Umsatz zu machen, aber gerade die Verantwortung vor den Mitarbeitern sollte nicht dazu führen, dass man alle Möglichkeiten dazu nutzt. Die Mitarbeiter hätten es nach einer anstrengenden, langen Vorweihnachtswoche verdienst, in Ruhe in die Weihnachtstage gehen zu können. sie begrüße deshalb die Entscheidung von Branchenriesen wie Aldi-Süd, Lidl und Rewe, ihre Filialen an Heiligabend nicht zu öffnen, sagte Sehorz. Sie appellierte an alle Arbeitgeber, noch einmal darüber nachzudenken, ihre Geschäfte im Interesse der Mitarbeiter geschlossen zu lassen, wenn sie sich nicht ohnehin schon dafür entschieden hätten.

Die Mehrheit der Deutschen ist gegen eine Ladenöffnung am diesjährigen Heiligen Abend.

In einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey für "Welt Online" hatten sich 87,2 Prozent der Befragten für geschlossene Geschäfte am 24. Dezember ausgesprochen. Zum BDS in Bayern gehören 15.000 Unternehmen und Selbständige mit rund 350.000 Mitarbeitern. Im Freistaat sind ungefähr 90 Prozent der mittelständischen Unternehmen aus allen Branchen in Familienbesitz.

Die bayerische evangelische Landeskirche hat dazu aufgerufen, die Geschäfte am diesjährigen Heiligen Abend geschlossen zu lassen: "Als Kirche treten wir nachdrücklich dafür ein, dass der Sonntag geschützt bleibt als der eine Tag in der Woche ohne Arbeit und Shopping." Der 24. Dezember ist heuer zugleich der vierte Advent und fällt somit auf einen Sonntag. Die gesetzliche Regelung in Bayern besagt für diesen Fall, dass Geschäfte, die Lebensmittel oder Christbäume verkaufen, "höchstens drei Stunden bis längstens 14 Uhr geöffnet sein dürfen", aus Rücksicht auf Gottesdienste, wie die Landeskirche weiter mitteilte.

Die Mehrheit der Deutschen ist offenbar gegen eine Ladenöffnung am diesjährigen Heiligen Abend. In einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey für "Welt Online" hatten sich 87,2 Prozent der Befragten für geschlossene Geschäfte am 24. Dezember ausgesprochen. Die Discounter Aldi und Lidl haben bereits mitgeteilt, an Heiligabend die Läden geschlossen zu lassen.