Für private Posts gelte, dass Personen ein "Recht am eigenen Bild" haben, teilte die Münchner Rechtsanwältin Michaela Rassat von der D.A.S.-Rechtsschutzversicherung am Donnerstag mit.

Seien andere Personen - etwa Urlaubsbekanntschaften - auf einer Aufnahme zu erkennen, müsse immer deren Einwilligung für die jeweilige Bildnutzung vorliegen.

Ausnahmen gelten laut Rassat, wenn die Personen nur unwesentliches "Beiwerk" des Hauptmotivs seien oder in einer Menschenmenge untergingen. "Ein Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild ist eine Straftat", sagte sie in München laut Mitteilung.

Auch Fotos von Gebäuden oder Denkmälern können der Rechtsexpertin zufolge Probleme bereiten, weil Künstler und Architekten ein Urheberrecht an ihrem Werk haben. "Die sogenannte Panoramafreiheit erlaubt es jedoch, Gebäude und Denkmäler an öffentlichen Straßen und Plätzen von außen zu fotografieren und die Fotos zu posten", sagte sie laut Mitteilung. Voraussetzung sei, dass der Fotograf auf öffentlichem Grund steht und kein Hilfsmittel wie etwa eine Leiter benutzt.

Nicht nur die Veröffentlichung fotografierter Personen kann zu Problemen führen

Doch auch hier gebe es Ausnahmen: So gelte etwa die nächtliche Beleuchtung des Pariser Eiffelturms als Kunstwerk. "Bilder davon sind lizenzpflichtig und dürfen ohne Erlaubnis nicht veröffentlicht werden", teilte Rassat mit. Wer in einem Museum oder auf einem Veranstaltungsgelände fotografiert, müsse etwaige Verbote durch den Hausherrn respektieren.

Zudem wies die Anwältin darauf hin, dass Facebook sich selbst in seinen Geschäftsbedingungen an jedem geposteten Foto Nutzungsrechte einräume. Diese gälten weltweit und umfassten sogar die Erteilung von Unterlizenzen. Rassat empfahl darum, "vorab genau zu überlegen, was online gehen soll".