Wegen der Corona-Pandemie bleiben die Kitas in Bayern bis auf die Notbetreuung bis mindestens 11. Mai weiter geschlossen. Den Eltern, Trägern und Sozialverbänden stößt inzwischen ein Detail unangenehm auf: Nämlich, dass die Eltern weiterhin Elternbeiträge bezahlen sollen, obwohl sie dafür keine Leistung erhalten. Während die Verbände vom Staat eine Lösung fordern, schiebt das Sozialministerium das Problem auf die Träger ab: Wenn in den Betreuungsverträgen nichts anderes vermerkt ist, entfällt bei geschlossenen Kitas die Beitragspflicht.

Dirk Rumpff, Vorstand für Recht und Finanzen des Evangelischen Kita-Verbandes Bayern (evKITA), fordert eine einheitliche Regelung für den ganzen Freistaat: "Es gibt verschiedene Rechtsauffassungen dazu." Die Träger und Sozialverbände sehen es so, dass die Kitas ja geöffnet haben - nur eben nicht betreten werden dürfen. Elternbeiträge seien deshalb weiterhin zu zahlen, sagt Rumpff. Wenn die Staatsregierung nun etwas anderes propagiere, dann müsste sie auch sagen, wie die dadurch aufklaffende Finanzierungslücke geschlossen werden soll.

Je nach Region machen die Elternbeiträge zwischen 15 und 35 Prozent der Gesamtfinanzierung einer Krippe, eines Kindergartens oder eines Hortes aus. "Kindergarten-Eltern haben durch den Beitragszuschuss des Freistaats momentan die geringste Belastung, die kann bei nur 20, aber auch bei 120 Euro liegen", sagte Rumpff. Aber es gibt auch Eltern von Krippenkindern, die mehrere Hundert Euro monatlich zu bezahlen hätten. "Für diese Eltern ist es besonders ungerecht, dass mancherorts die Kommunen einspringen, bei ihnen vor Ort allerdings nicht."

Staatsregierung soll Beiträge übernehmen

Auch der bayerische Landesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) forderte am Freitag als Sozialverband und selbst Träger zahlreicher Kitas in Bayern die Staatsregierung zur Übernahme dieser Beiträge auf. Der Freistaat müsse "die Eltern voll von den Beiträgen entlasten", sagte AWO-Landeschef Thomas Beyer. Die Träger der Kitas könnten auf die Gelder aus den Elternbeiträgen nicht verzichten - sie hätten weiter ihre Fixkosten. Auch die AWO würde wie manche Kommune die Eltern gern entlasten. Man habe aber keine Steuern zur Querfinanzierung.

Auch bei der Caritas ist man über diese Entwicklung alles andere als glücklich. Aus einem Brief des Würzburger Diözesan-Caritasverbandes an den unterfränkischen Regierungspräsidenten Eugen Ehmann geht zwar hervor, dass man es sehr begrüße und würdige, dass nicht nur die kindbezogene Förderung der Kitas trotz der Schließung weiterlaufe, sondern auch die Elternbeitragszuschüsse weiter gezahlt würden. Man fordere aber auch für die von den Eltern zu bezahlenden Restbeiträge eine landeseinheitliche Regelung, um Ungleichheiten zu vermeiden.

Stellungnahme des Sozialministeriums

Das Sozialministerium teilte dem Sonntagsblatt mit, dass die Elternbeiträge ausschließlich das Vertragsverhältnis zwischen Eltern und Träger beträfen. Maßgebend sei, was im Betreuungsvertrag stehe oder in einer kommunalen Satzung. Seien dort keine expliziten Regelungen für unvorhersehbare Schließungen aufgeführt, "gilt kraft Gesetzes, dass bei Nichterbringung der Dienstleistung automatisch der Anspruch auf die Zahlung der Elternbeiträge entfällt". Die staatlichen Zuschüsse deckten aber das Gros der Betriebskosten einer Kita.

Eine Antwort auf die Frage, wie Träger dieses finanzielle Dilemma lösen sollen, gab es am Freitag vom Sozialministerium nicht. Dafür jedoch diese Botschaft: "Uns ist es wichtig, dass die Trägerlandschaft der Kinderbetreuungsstruktur in Bayern erhalten bleibt." Im Hinblick auf die Betretungsverbote werde man deshalb "die Situation im Blick behalten".