FAMILIE
- Familien erhalten mehr Kindergeld. Für das erste und das zweite Kind gibt es ab jetzt 215 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und ab dem vierten Kind 250 Euro pro Monat.
- Getrennt lebende Eltern müssen ihren Kindern seit Jahresbeginn mehr Unterhalt zahlen. Wie hoch der Betrag ist, errechnet sich anhand der sogenannten Düsseldorfer Tabelle abhängig der Einkommensstufe des Elternteils und des Alters des Kindes.
- Medizinisch nicht notwendige Ultraschallaufnahmen bei Ungeborenen im Mutterleib sind seit Jahresbeginn verboten. Damit sind beispielsweise 3D-Verfahren, die lebensechte Bilder des Säuglings liefern, und von vielen Praxen als Selbstzahlerleistung angeboten werden, nicht mehr möglich.
ARBEIT - Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bekommen ab diesem Jahr mindestens 9,50 Euro brutto pro Arbeitsstunde. Ab dem 1. Juli 2021 erhört sich der Mindestlohn nochmals auf 9,60 Euro.
- Die Arbeit im Home Office kann von der Steuer abgesetzt werden. Menschen, die 2020 und 2021 von Zuhause aus gearbeitet haben, können fünf Euro pro Tag (insgesamt aber nur maximal 600 Euro) in der Steuer geltend machen. Die Home-Office-Pauschale wird in die Werbungskosten eingerechnet, die bei der Steuerberechnung allerdings automatisch in Höhe von 1.000 Euro abgezogen wird.
- Krankschreibungen werden den Krankenkassen ab jetzt von den Ärztinnen und Ärzten digital übermittelt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen den "gelben Schein" aber weiterhin per Post an den Arbeitgeber schicken.
HILFEN - Die Grundrente kommt. Wer mindestens 33 Jahre gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt, aber nur wenig Geld verdient hat, erhält seit 1. Januar 2021 einen individuellen Betrag dazu. Die Grundrente wird automatisch ausbezahlt und muss nicht beantragt werden.
- Der Hartz-IV-Regelsatz für erwachsene und alleinstehende Bezieherinnen und Bezieher steigt 2021 von 432 auf 446 Euro – viel zu wenig, wie Experten kritisieren.
KLIMA - Durch den neu erhobenen CO2-Preis für Heizöl, Kraftstoffe und Gas wird Sprit und Heizöl teurer. Öl und Diesel kosten rund acht Cent mehr pro Liter, Benzin sieben Cent und der Preis für Erdgas steigt um etwa 0,6 Cent pro Kilowattstunde.
- Fahrzeuge, die weniger Abgase ausstoßen und Sprit verbrauchen, zahlen weniger KFZ-Steuer. Das gilt allerdings nur für Autos, die ab 1. Januar 2021 erstmals zugelassen werden.
- Ab dem 03. Juli werden Produkte aus Einwegplastik verboten. Darunter fallen To-Go-Becher, Einwegbesteck, Fast Food Verpackungen, Trinkhalme, Rühr- und Wattestäbchen.
STEUER - Nach fast drei Jahrzehnten fällt der Solidaritätszuschlag für die meisten Steuerzahlerinnen und Steuerzahler weg. Wer etwa als Single weniger als 73.000 Euro brutto im Jahr verdient, muss den Abschlag künftig nicht mehr zahlen.
- Die steuerlichen Freibeträge für Menschen mit Behinderung verdoppeln sich 2021. Wie hoch der Betrag jeweils ist, richtet sich nach dem Grad der Behinderung.
- Bis zu einem Jahreseinkommen von 9.744 Euro müssen keine Steuern mehr bezahlt werden. Der Grundfreibetrag steigt für Ledige somit um 336 Euro im Vergleich zum Vorjahr.
RECHT - Schaulustige nach Verkehrsunfällen müssen ab Jahresbeginn mit empfindlichen Strafen rechnen. Das Fotografieren oder Filmen von Verletzten und Toten kann mit einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren belangt werden.
- Upskirting, also das Fotografieren oder Filmen unter den Rock oder in den Ausschnitt, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden. Das gilt auch für die Verbreitung solcher Aufnahmen.
SONSTIGES - Der Personalausweis wird teurer. Menschen ab 24 Jahren zahlen seit dem 1. Januar 2021 bei der Ausstellung des Dokumentes 37 Euro.
- Ab dem 15. Januar 2021 gilt ein strengeres Sicherheitsverfahren bei der Bezahlung im Internet. Für Online-Einkäufe mit der Kreditkarte reicht es nicht mehr, nur die Kreditkarten-Daten anzugeben. Bei der sogenannten Zwei-Faktor-Authentifizierung erhalten die Käuferinnen und Käufer zusätzlich beispielsweise eine SMS-TAN oder eine Push-Nachricht auf ihr Smartphone. Zunächst ist das nur bei Zahlungen ab 250 Euro nötig, ab dem 15. Februar für Beträge ab 150 Euro und Mitte März ist es für alle Zahlungen vorgeschrieben.
- Wegen der Corona-Pandemie wurde der Mehrwertsteuersatz auf 16 Prozent gesenkt. Ab dem 1. Januar 2021 kehrt er auf sein altes Niveau von 19 Prozent zurück. Auch der ermäßigte Mehrwertsteuersatz steigt wieder von 5 auf 7 Prozent.