Der Zentralausschuss des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK) hat sich im Juni 2018 entschieden, seine 11. Vollversammlung im Jahr 2021 in Karlsruhe abzuhalten. Die ÖRK-Vollversammlungen finden alle acht Jahre statt und haben eine wichtige Funktion im Leben der ÖRK-Mitgliedskirchen und der gesamten Ökumene: Sie verstehen sich als "lebendiger Ausdruck der Gemeinschaft von Kirchen".

Bei der Vollversammlung werden Programme überprüft und allgemeinen Richtlinien für die Arbeit des ÖRK festgelegt. 2016 beauftragte der Zentralausschuss einen Planungsausschuss für die Vollversammlung damit, sich über Wesen und Stil der 11. Vollversammlung Gedanken zu machen, sich mögliche Themen zu überlegen, das geistliche Leben und Möglichkeiten der Kommunikation zu bedenken sowie Vorschläge zur Teilnahme und Sitzverteilung und zur Finanzierung zu machen.

ÖRK-Versammlung in Karlsruhe

Die 11. Vollversammlung in Karlsruhe wird von allen 20 Landeskirchen der EKD – lutherische, reformierte und unierte – ausgerichtet. Andere ÖRK-Mitgliedskirchen in Deutschland und die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) unterstützen die Arbeit.

Die Evangelische Landeskirche in Baden wurde 1821 durch eine Petition der Bevölkerung zu einer unierten Kirche; somit findet die Vollversammlung in dem Jahr statt, in dem die Kirche ihr 200-jähriges Bestehen als unierte Kirche feiert.

Die Kirchen in der deutsch-französischen Grenzregion haben eine besondere Vision für die Ausrichtung der Vollversammlung zur Stärkung der Einheit Europas und seiner Beziehung zum Rest der Welt. Es wird die dritte Vollversammlung in Europa sein; die letzte fand vor 50 Jahren 1968 in Uppsala statt.