Die Zahl der Kirchenmitglieder sinkt – und die bayerische Landeskirche muss darauf reagieren. Zehn Jahre nach der vorangegangenen Landesstellenplanung 2010 werden die von der Landeskirche direkt finanzierten Stellen (von Pfarrer*innen, Religionspädagog*innen, Diakon*innen und Kirchenmusiker*innen) an die veränderten Zahlen der Kirchenmitglieder angepasst und um 10 Prozent reduziert. Die bayerische Landessynode diskutiert derzeit virtuell die geplanten Einschnitte. Am Rand der Landessynode ist eine rege Diskussion zu den Planungskriterien und dem Prozess der Entscheidungsfindung entstanden. Der Theologe Thomas Miertschischk ist evangelischer Pfarrer in Cadolzburg. In seinem Gastbeitrag bezieht er Stellung zur Landesstellenplanung. Ein Kommentar.

Dekanate müssen künftig die Stellen vergeben

"Während ich dies schreibe, wird die Landesstellenplanung (LSP) 2020 auf der Synode beraten und (vermutlich) beschlossen. Doch sie hat längst ihre Schatten (manchmal auch Licht) in die Pfarrkonferenzen unserer Dekanate geworfen. Denn dort muss entschieden werden, wie die einem Dekanat zustehenden Stellen auf Kirchengemeinden und dekanatsweite Aufgaben verteilt werden.

Während dieses System der Verteilung von Stellen auf Dekanate und Gemeinden in der innerkirchlichen Öffentlichkeit breit diskutiert wird, liegt über der zweiten großen Baustelle der Landesstellenplanung meiner Wahrnehmung nach ein großer Schatten: über dem System der Verteilung der Stellen bzw. Gelder an den sogenannten landesweiten Dienst.

Es lässt sich leicht die Probe aufs Exempel machen: Suche ich auf sonntagsblatt.de nach Landesstellenplanung, erscheint etwa ein Beitrag über die Eckdaten der Landesstellenplanung 2020. Lese ich diesen Beitrag, stutze ich allerdings: kein einziges Wort über den landesweiten Dienst und den für dessen Stellenverteilung entscheidenden Begriff: "Budgetsteuerung". Ein millionenschwerer Punkt bei der Landesstellenplanung ist nicht einmal erwähnt. Versuche ich, über die Suchfunktion etwas über Budgetsteuerung herauszufinden: Nichts. Nicht einmal Schatten oder Nebel. Im Intranet der bayerischen Landeskirche sieht es ganz ähnlich aus: nur ein paar wenige Suchergebnisse aus der Mitte der 2010er Jahre.

Landesstellenplan: Stellenverteilung oder Budgetverteilung?

Warum ist das so? Aus meiner Sicht liegt die Vermutung nahe, dass von kirchenleitender Seite möglichst wenig Vergleichsmöglichkeiten geschaffen werden sollen zwischen den beiden sehr unterschiedlichen Systemen der Budget- bzw. Stellenverteilung. Denn aus Sicht der Kirchengemeinden könnte das leicht zu einigen Irritationen führen, die zu Nachfragen wie den folgenden führen könnten:

  • Einer Kirchengemeinde kommen im Falle der Vakanz einer Stelle oder einer/s "kostengünstigen" Stelleninhabers/in die ungenutzten Personalmittel nicht zugute. Wie sieht das bei der Budgetsteuerung aus? Da bleibt doch das Gesamtbudget inkl. Personalmittel gleich, oder? Wenn ja: Warum wird das so unterschiedlich gehandhabt?
  • Das Verteilungssystem für die Gemeinden und Dekanate wurde mit der Zeit vereinfacht und kennt nur noch wenige, aber klare Kriterien. Ist das beim landesweiten Dienst auch geschehen? Nach welchen Kriterien? Wird dort jetzt möglicherweise nur das gekürzt, was zuvor ohne klare Kriterien (und teilweise unnötig) gewachsen ist, sodass die angeblich gleichmäßige Kürzung über beide Dienstarten Äpfel mit Birnen vergleicht.
  • Wird hier möglicherweise über die unterschiedlichen Systeme der Landesstellenplanung auf intransparente Weise Politik gemacht?

Berücksichtigt die Landesstellenplanung auch die Aufgaben eines Pfarrers vor Ort?

Noch ein kurzer Blick auf den Unterschied zwischen Theorie und Praxis bei der (angeblich) gleichbleibenden "Pastorationsdichte" von 1545 Gemeindegliedern pro theol.-päd. Stelle. Auch hier nur ein paar Fragen. Wie sieht diese Zahl in der Praxis aus, wenn …

  • … mit eingerechnet wird, dass der "normale" Gemeindepfarrer einen für die Gemeinden deutlich spürbaren Teil seiner Arbeitszeit für den Religionsunterricht (RU) aufwendet?
  • … dann noch die Altersgrenze für die Reduzierung der RU-Pflicht erhöht wird und …
  • … die Gemeindepfarrstellen wegen deutlich erhöhter Gehaltseinbußen bei Verzicht auf RU noch unattraktiver werden gegenüber den Stellen im landesweiten Dienst?
  •  … wegen Personalmangel immer mehr Stellen länger unbesetzt bleiben?
  •  … mit eingerechnet wird, dass die Inhaber der Gemeindestellen weitere übergemeindliche Aufgaben wie Notfallseelsorge übernehmen?

Kann Gemeindeleben auch ohne Landeskirche funktionieren?

Zum Schluss mein Ausblick durch Schatten und Nebel: Auch ohne ausreichende Hintergrundinformationen über die Landesstellenplanung spüren viele Gemeindeglieder offenbar den kirchenpolitischen Wind, der hier weht. Immer wieder werden wir Pfarrer gefragt, ob nicht die Kirchensteuer auch so bezahlt werden könne, dass sie ganz vor Ort bleibt.

Da braucht es nicht viel Fantasie (Gerüchten nach gar keine mehr), um sich vorzustellen, dass Menschen auf die Idee kommen, aus der Kirche auszutreten, aber vor Ort großzügig zu spenden. (Da ist die kirchliche Basis möglicherweise schneller als "Kirche auf gutem Grund" denken kann, was kreative Formen der Mitgliedschaft angeht.)

Und nur ein bisschen mehr Fantasie braucht es, um eine Abwärtsspirale von Pastorationsdichte und Kirchenaustritten zu fürchten. Schließlich mit dann hoffentlich doch ein bisschen viel Fantasie: Wird es so weit kommen, dass auch engagierte Gemeindeglieder wie Kirchenvorsteher/innen auf die Idee kommen, Gemeindeleben könnte auch außerhalb einer Landeskirche funktionieren?

Was ist der landesweite Dienst?

Der sogenannte landesweite Dienst unterstützt die Kirchengemeinden und bezieht sich auf Themen und Funktionen, die von Kirchengemeinden oder Dekanatsbezirken nicht selbst getragen werden können, weil es übergreifende,  gemeinsame Aufgaben sind. Das sind beispielweise  die Aus-, Fort-  und Weiterbildung, z.B. im Religionspädagogischen Zentrum, im Predigerseminar oder an der Augustana-Hochschule. Das sind Stellen in Einrichtungen wie Mission EineWelt, dem Landeskirchenamt, in Verwaltungsstellen, Kirchensteuerämtern, im Rechnungsprüfungsamt oder dem Landeskirchlichen Archiv. Anders als die Stellen in Kirchengemeinden und Dekanaten werden die Stellen im landesweiten Dienst über ein Budget gesteuert.

Kommentare

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Dr. Hans-Gerha… (nicht überprüft) am Don, 25.03.2021 - 13:47 Link

Ich hatte das Vergnügen, dass mein Budget im Kirchlichen Dienst in der Arbeitswelt bei der letzten großen Sparrunde um 30% gekürzt wurde und ich das als Leiter umzusetzen hatte. Dazu musste ich Veranstaltungen streichen und vor allem 1/4 unserer Stellen. Wie, das war mir überlassen, und das war auch gut so, denn kein landesweiter Dienst gleicht dem anderen. Ich kann Ihnen versichern, Herr Kollege, es war nicht vergnügungssteuerpflichtig. Und Neid ist eher nicht angebracht. Einzelheiten gerne.

Thomas Miertsc… (nicht überprüft) am Mi, 24.03.2021 - 15:09 Link

Der Sonntagsblatt Beitrag zu den Eckdaten der LSP, auf den ich mich in meinem Beitrag beziehe, und der immer noch weit oben in der Suche erscheint, aber aus der Vor-Corona-Zeit stammt, ist nicht der, der oben verlinkt wurde. Der verlinkte Beitrag von Anfang dieser Woche erwähnt nun an zwei Stellen den landesweiten Dienst und dessen Personalbudgets (Danke, Frau Harmsen, das ist eine wichtige Ergänzung!), ohne allerdings deren Mechanismen (und die bei deren Anwendung zugrundegelegten Kriterien) zu erläutern. (Lassen sich auch schwer erläutern, wenn sie von der Kirchenleitung nicht in der gleichen Weise öffentlich kommuniziert werden wie die bei der LSP für Gemeinden / Dekanate.) Leider erschien dieser Beitrag gestern noch nicht in der Suche (und bisher immer noch nicht).