Die Landesstellenplanung regelt, wie viele Personen konkret vor Ort tätig sind im Auftrag und Dienst der bayerischen Landeskirche. Die Landesstellenplanung betrifft alle Pfarrer*innen, Diakon*innen, Religions- und Sozialpädagog*innen sowie Kirchenmusiker*innen. Sie umfasst alle Ebenen: Gemeinden, Dekanatsbezirke, Landeskirchenamt, Werke und Dienste. Künftig soll die Stellenplanung als partnerschaftliche konzeptionelle Arbeit zwischen Dekanaten vor Ort und Landeskirchenamt erfolgen.
Wir erklären die neue Regelung.
Was ist die Landesstellenplanung?
Die Landesstellenplanung regelt, wie viele Pfarrer*innen, Diakon*innen, Religions- und Sozialpädagog*innen sowie Kirchenmusiker*innen in einer Gemeinde arbeiten. Grundlage dieser Planung bildet eine Formel. Diese Formel soll ab 2020 stark vereinfacht werden. Grundlage für die Berechnung sind künftig die Zahl der Gemeindemitglieder pro Quadratmeter, die Zahl der Gemeinden in der Region sowie die Gesamtzahl der Mitglieder einer Gemeinde. Oberstes Ziel ist es, das Verhältnis von einer theologischen Stelle pro 1.545 Gemeindemitgliedern beizubehalten.
Ausgangspunkt der Berechnungen ist immer die vorherige Landesstellenplanung. Im der Landesstellenplanung 2010 gab es in der bayerischen evangelischen Kirche insgesamt 3.426 Stellen, darunter 2.138 theologische Stellen.
Warum eine neue Landesstellenplanung?
In den vergangenen Jahren hat sich die Zahl der Kirchenmitglieder in vielen Regionen stark verändert. In manchen Regionen leben weniger Evangelische als früher, in anderen Gebieten sind es mehr geworden. Auch durch eine älter werdende Gesellschaft und durch die Kirchenaustritte wird sich die Anzahl der Kirchenmitglieder bayernweit weiter reduzieren. Die neue Landesstellenplanung soll diese Veränderungen berücksichtigen.
Was ändert sich bei der Landesstellenplanung?
Grob gesagt wird die Entscheidung der Personalplanung in die Region verlagert. Künftig können die Dekanate frei entscheiden, wofür die personellen Ressourcen eingesetzt werden. Die Dekanate bekommen die Gesamtzahl der theologischen, theologisch-pädagogischen und Kirchenmusikerstellen mitgeteilt. Dann sollen sie ein Konzept erarbeiten, aus dem hervorgeht, wie Jugendarbeit, Altenheimseelsorge oder Kirchenmusik gestaltet werden sollen.
Künftig können die Dekanate in eigener Verantwortung bis zu 20 Prozent der Stellen berufsgruppenübergreifend zu besetzen. So könnte eine Planstelle für einen Diakon künftig auch mit einer Kirchenmusikerin besetzen, wenn dies sinnvoll erscheint. Vom neuen Konzept erhofft sich die Kirche mehr Flexibilität und Freiheit in der Planung.
Wird die Gesamtzahl der Stellen gekürzt?
Insgesamt soll es eine Kürzung aller Stellen um insgesamt zehn Prozent geben. An dem Verhältnis von einer Stelle pro 1.545 Gemeindemitgliedern soll sich nach Angaben der Landeskirche aber auch künftig nichts ändern. Im Landeskirchenamt und den Werken und Diensten wird auch gespart. Allerdings sollen hier "Personalbudgets" festgelegt werden, damit die Einsparpotenziale auch hier besser geplant werden können.
Welche Ausnahmen bei der Stellenkürzung gibt es?
Den Plänen zufolge gibt es drei wesentliche Ausnahmen:
- Nicht gekürzt werden sollen die 1,5 Stellen der Ausbilder für die Klinische Seelsorge (KSA), weil sonst die Seelsorge Ausbildung nicht mehr geleistet werden könnte.
- Nicht gekürzt werden sollen die 104 Stellen der Kirchenmusiker*innen, weil sonst die kirchenmusikalische Versorgung (und Nachwuchs-Ausbildung) nicht mehr gewährleistet wäre.
- Nicht gekürzt werden bei den Dekan*innen die Stellenanteile, die für Leitungsaufgaben vorgesehen sind. Denn wenn mit dieser Landesstellenplanung die Entscheidungs- und Gestaltungsaufgaben der Dekanate (also der "mittleren Ebene") ausgeweitet werden, kann man nicht gleichzeitig die Ressourcen dafür kürzen.
Zum Abfedern soll es außerdem einen "virtuellen Stellenpool" geben, der Probleme abfedert - etwa in Dekanaten, die mit einer Kürzung von mehr als 15 Prozent rechnen müssen.
Wie ist der Zeitplan für die Landesstellenplanung?
Die Rahmenbedingungen der Landesstellenplanung sollen von der Landessynode in Bamberg beschlossen werden. Dann sollen die Planungsprozesse in den Dekanaten begonnen werden. Bei der Landessynode 2023 sollen die neuen Stellenpläne feststehen. Anschließend soll es einen Erprobungsprozess geben bis 2025.
Warum ist die Landesstellenplanung nötig?
Der Personalchef der bayerischen Landeskirche, Oberkirchenrat Stefan Reimers, erklärt:
"Insgesamt zeichnet sich diese Landesstellenplanung aus unserer Sicht dadurch aus, dass notwendige und realistische Kürzungen einerseits verbunden werden sollen mit bestmöglichen Rahmenbedingungen zur selbstverantwortlichen Gestaltung auf allen kirchlichen Ebenen im Zusammenhang unserer inhaltlichen Aufbrüche wie dem Reformprozess Profil und Konzentration andererseits."