Die Notbetreuung in den bayerischen Kitas besucht aktuell fast jedes zweite Kind. Ende dieser Woche seien bayernweit insgesamt 42 Prozent der Kita-Kinder in der Notbetreuung gewesen, teilte das Familienministerium dem Sonntagsblatt mit. Ende Januar waren es erst 25 Prozent gewesen. Dagegen besuchten bayernweit nur insgesamt 5 Prozent der Schüler die Notbetreuung, wie das Kultusministerium auf Anfrage mitteilte - darunter 10 Prozent der Grundschüler.

In Städten und Landkreisen mit einer Corona-Inzidenz ab 100 sind Kitas geschlossen und bieten nur Notbetreuung an, also derzeit in fast ganz Bayern: Nur noch drei Kommunen liegen aktuell unter dem 100er-Wert, wo in Kitas eingeschränkter Regelbetrieb stattfindet. An der aktuellen Auswertung beteiligten sich 50 Prozent der Kindertageseinrichtungen. In den Schulen finden ab Inzidenz 100 grundsätzlich - außer für die Abschlussklassen - Distanzunterricht und Notbetreuung statt.

Notbetreuung für Kinder in Bayern

Der Gesamtanteil der Schüler in der Notbetreuung setzt sich laut Kultusministerium zusammen aus rund 10 Prozent der Grundschüler, 3 Prozent der Mittelschüler, jeweils unter 1 Prozent der Realschüler und Gymnasiasten sowie 24 Prozent der Förderschüler. In der Summe ergibt dies 5 Prozent aller bayerischen Schüler.

Zur Begründung der vergleichsweise hohen Notbetreuungs-Quote in den Kitas führte das Familienministerium aus: Die Entscheidung, die Kitas zu schließen und gleichzeitig eine flexible Notbetreuung zuzulassen, sei "ein Kompromiss" - zwischen den Interessen der Familien und denen der Kita-Beschäftigten. Kitas seien Bildungseinrichtungen und manche Eltern auf die Notbetreuung schlicht angewiesen.

Das Familienministerium appelliere jedoch "eindringlich" an die Eltern, Kinder nur dann in die Notbetreuung zu bringen, wenn sie die Kinderbetreuung "auf gar keine andere Weise" sicherstellen können. Dies entspricht den aktuellen Vorgaben. Zum Nachweis, dass Notbetreuung benötigt wird, genügt in den bayerischen Kitas in der Praxis meist eine Arbeitgeberbescheinigung.

Man wolle "unbürokratische Lösungen im Einzelfall ermöglichen", so das Familienministerium. Pauschale Kriterien wie die Systemrelevanz bestimmter Berufsgruppen, die noch im Frühjahr 2020 gegolten hatte, würden "den aktuellen tatsächlichen divergierenden Betreuungsbedarfen nicht gerecht". Dabei müssten aber auch die Eltern "verantwortungsbewusst" mit der Situation umgehen.

Kindergärten und Hort: Obergrenze für Betreuung ?

Dabei hofft das Familienministerium, dass der Beitragsersatz bis inklusive Mai dazu beiträgt, "die Inanspruchnahme der Betreuung ein wenig zu regulieren": Eltern sollen durch die Rückerstattung der Kita-Beiträge motiviert werden, ihr Kind nicht in die Notbetreuung zu geben. Zu einem sichereren Betrieb trügen auch die Impfangebote und die staatlich finanzierten Selbsttests für die Kita-Beschäftigten bei, hieß es.

Die bayerische Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hatte im Februar eine verbindliche Obergrenze für Notbetreuungsgruppen in Kitas und Horten gefordert. Viele dieser Gruppen seien in der Pandemie "viel zu voll", schrieb die GEW Bayern an die Staatsregierung. Vor drei Monaten, Ende Januar, besuchten laut Familienministerium bayernweit 25 Prozent der Kinder die Kita-Notbetreuung. An der Befragung beteiligten sich damals 95 Prozent der Kitas.

Im Schnitt sei eine Notbetreuung unter 30 Prozent der Kinder akzeptabel, so die GEW damals. Sie kritisierte jedoch, dass die Auslastung "zwischen null und 90 Prozent" schwanke und manche Einrichtungen "nahe am Regelbetrieb" seien. Die Gewerkschaft forderte, die Politik müsse "klare Kriterien" für den Anspruch auf Notbetreuung vorgeben.