Der Grundrechtsexperte Stefan Huster sieht keine rechtlichen Hindernisse für eine landesweite Einführung der 2G-Regel bei Veranstaltungen und in der Gastronomie. "Wer sich nicht gegen Corona impfen lassen will, muss Nachteile durch die 2G-Regel in Kauf nehmen", sagte der Professor für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht an der Ruhr-Universität Bochum der "Westdeutschen Allgemeinen Zeitung".

2G-Regel soll helfen, Infektionsrisiko zu mindern

Mit der Regel hätten nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt. In Hamburg gilt das bereits seit Ende August, weitere Länder haben die 2G-Regel ebenfalls umgesetzt oder geplant. Allein in Nordrhein-Westfalen und Bayern wurden bisher keine konkreten Pläne für eine landesweite Umsetzung angekündigt.

Huster erklärte, die Landesregierung etwa in Nordrhein-Westfalen könne "2G" erlassen, wenn sie zugleich deutlich mache, dass dadurch das Infektionsrisiko gemindert werde. Bereiche der Daseinsvorsorge wie der Einkauf von Lebensmitteln, der Nahverkehr oder auch der Arbeitsplatz müssten jedoch auch für Ungeimpfte zugänglich bleiben."

Rechtsexperte: "Das ist ganz und gar angemessen"

Aber dann müssten diejenigen, die sich nicht impfen lassen wollen, im Betrieb die Tests auch selbst bezahlen", sagte Huster dem Blatt. "Das ist absolut zumutbar, denn es ist nicht einzusehen, dass die Solidargemeinschaft für sie bezahlt."

Eine unzulässige Diskriminierung ungeimpfter Bürgerinnen und Bürger könne er darin nicht erkennen, so Huster: "Es ist ja der Sinn des Infektionsschutzrechts, diejenigen anders zu behandeln, von denen eine potenzielle Gefahr ausgeht. Das ist nicht sachfremd oder willkürlich, sondern ganz und gar angemessen."

Zumal sich das Problem durch eine Impfung leicht beseitigen lasse. Es liege in der Eigenverantwortung der Menschen, für andere kein Risiko mehr darzustellen und nicht auf Kosten der Allgemeinheit zu handeln.