Es war absehbar: Kurz vor dem (kalendarischen) Herbstbeginn und dem Ende der Sommerferien steigen die Corona-Zahlen. Auch in Bayern liegen viele Landkreise wieder über dem Inzidenzwert von 35. Zwar wendet sich die Politik von der Inzidenz als Leitwert ab. Doch was bedeutet die nun in Bayern geltende Corona-Ampel? Wir erklären, wie sie und die 3G-Regel sich auf Gottesdienste auswirken.

3G gilt nicht für Gottesdienste, Taufen und kirchliche Trauungen

In vielen öffentlichen Räumen gilt nun die sogenannte 3G-Regel. Diese besagt, dass nur Geimpfte, Genesene oder Getestete Zutritt haben. Ausgenommen sind Kinder bis sechs Jahren und Schüler*innen. 3G gilt beispielsweise in Kinos, in Schwimmbädern oder im Innenbereich von Gaststätten und Restaurants. 

  • Für den Besuch religiöser Veranstaltungen gilt 3G jedoch nicht. Damit ist der Besuch eines Gottesdienstes, einer Taufe oder einer kirchlichen Trauung auch weiterhin möglich, ohne getestet, geimpft oder genesen zu sein.
  • Auch das Tragen einer FFP2-Maske entfällt vorerst, künftig reicht auch eine medizinische Maske (OP-Maske).
  • Zudem gelten Obergrenzen, was die Teilnehmer*innenzahl angeht – allerdings können Gottesdienste künftig ohne die bisherigen Beschränkungen der Personenzahl durchgeführt werden, wenn an ihnen nur Geimpfte, Genesene oder Getestete teilnehmen.
  • Das im Gottesdienst bisher geltende Gesangsverbot ab Inzidenz 100 entfällt ebenso wie das bisherige Verbot von großen religiösen Veranstaltungen.

Staat kann Kirchen nicht viel vorschreiben

Der Staat kann den Kirchen ohnehin nicht vorschreiben, wie sie den Zugang zum Gottesdienst regeln. Das liegt daran, dass die  freie Religionsausübung im Grundgesetz geschützt ist. Der Staat hat allerdings die Kirchen aufgefordert, selbst Schutzkonzepte zu entwickeln. 

Im Freistaat Bayern wiederum trifft die Entscheidung über das Hygienekonzept nicht die Landeskirche, sondern der Kirchenvorstand jeder Kirchengemeinde, wie Kirchenrat Johannes Minkus, Sprecher der Landeskirche, gegenüber sonntagsblatt.de erklärt. "Von landeskirchlicher Seite gab es bislang allerdings Empfehlungen", fügt er hinzu. Diese finden sich hier: Aktuelle Empfehlungen für Gemeinden.

Vierte Welle: So könnte es weitergehen

Mit Blick auf weiter rasch steigende Fallzahlen erklärt Minkus, beide großen Kirchen stünden seit Beginn der Pandemie im regelmäßigen Kontakt mit der Staatsregierung. "Es ist gut möglich, dass in nächster Zeit Änderungen anstehen." Was das für die Kirchen bedeute, könne man erst besprechen, wenn die staatlichen Vorgaben klar seien. "Aktuell habe ich allerdings noch keine Informationen."

Wenn es von Seiten der Regierung rechtliche Vorgaben gebe, müssten sich alle daran halten, fährt er fort: "Wenn es Spielräume gibt, dann wird jede Gemeinde nach ihrem Ermessen entscheiden." Er habe den Eindruck , dass die allermeisten Kirchengemeinden die Hygieneregeln bislang sehr sorgfältig umgesetzt hätten, um Ansteckungen und damit körperliche Gefährdungen für ihre Gemeindeglieder soweit als möglich zu vermeiden. "Ich denke nicht, dass sich diese Grundhaltung wesentlich ändern wird."