Wer mit der Kamera auf der Straße unterwegs ist, um zu Fotografieren, der hat oft fremde Menschen vor der Linse. Ist es okay, diese Personen einfach so zu fotografieren? Und welche rechtlichen Bestimmungen gelten bei der Veröffentlichung von Fotos? Der Fotografie-Knigge gibt Tipps und Hinweise.

Das Recht am eigenen Bild

Jede Person besitzt das Recht am eigenen Bild. Das heißt, dass jeder Mensch selbst bestimmen darf, ob er fotografiert werden darf. Die Regelung besagt außerdem, dass jede Person selbst entscheiden darf, ob das Bild veröffentlicht werden soll - oder eben nicht.

Wer Fotos von Personen machen möchte, sollte sich immer das Einverständnis dieser Personen holen, streng genommen auch dann, wenn das Bild nicht veröffentlicht werden soll. Falls der Fotograf das Bild aber veröffentlichen möchte, muss er hierfür die fotografierten Menschen um Erlaubnis fragen.

Ausnahme: Personen als Beiwerk 

Es gibt Ausnahmen: Dazu zählen Fotos, auf denen die fotografierten Personen sogenanntes Beiwerk sind. Das bedeutet, es ist in Ordnung, Menschen ohne deren Einverständnis zu fotografieren, solange die Menschen auf dem Bild nicht das Hauptmotiv darstellen.

Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sehenswürdigkeiten in der Öffentlichkeit abgelichtet werden. Diese Motive können häufig gar nicht ohne Passanten abgebildet werden, denn es wäre unrealistisch, sich von jeder Person auf dem Foto eine Erlaubnis einzuholen.

Ab wann gilt eine Person als "Beiwerk"?

Die Frage, ab wann genau eine Person Beiwerk ist, lässt sich nicht immer klar beantworten und muss situationsabhängig betrachtet werden.

Grundsätzlich kann man sich an dieser Regel orientieren: Solange die fotografierte Person kein Hauptmotiv auf dem Bild darstellt - also weggelassen werden kann, ohne zum Beispiel den Sinn des Bildes zu verändern - handelt es sich bei der fotografierten Person um Beiwerk. Es ist also erlaubt, Personen in Menschenmengen zu fotografieren. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass einzelne Personen nicht besonders hervorstechen - und deshalb ein besonderes Augenmerk bekommen.

Fotos von Personen der Zeitgeschichte 

Für Personen der Zeitgeschichte, also etwa Politiker oder Promis aus Film und Fernsehen, gilt ebenfalls eine Ausnahme: Hier dürfen Fotos geschossen und auch veröffentlicht werden.

Voraussetzung ist, dass die Person im Kontext ihrer Tätigkeit oder ihrer Funktion für die Öffentlichkeit fotografiert wird. Nicht erlaubt sind also Fotos, die die Privatsphäre dieser Person verletzen könnten.
 

Lagois Fotowettbewerb - Gesichter der Nächstenliebe

Dass ein Mensch einem anderen Menschen vorbehaltlos hilft, ist nicht selbstverständlich. In Krisenzeiten aber wachsen viele Menschen über sich hinaus. Das wissen wir nicht erst, seitdem die Covid-19-Pandemie große Teile unseres Alltags bestimmt. Vor allem in der Krise bewährt sich ein ethisches Konzept, das fast alle Religionen und humanistisch geprägte Gesellschaften der Welt kennen – das Konzept der Nächstenliebe.

Der Lagois-Fotowettbewerb 2021 sucht herausragende fotografische Arbeiten zum Thema Nächstenliebe. Eingereicht werden können Bilder und Bildserien, die das Spektrum dieses Themas ausleuchten: Die Nachbarn beispielsweise, die bei den kleinen Dingen des Alltags geholfen haben. Die Freunde, die uns zur Seite stehen und uns helfen. Oder der Versuch, bestehende Feindschaften zu überwinden und Frieden zu schließen. Ehrenamtliche Hilfe für schwache, einsame,  kranke oder behinderte Menschen. Private Aktionen im Freundeskreis und in der Nachbarschaft. Initiativen im Netz. Engagement in Gemeinden, in der Jugendarbeit  und in Vereinen. Diakonische und karitative Arbeit.

Der Fotopreis hat zwei Kategorien und richtet sich an Profifotografen sowie Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 14 und 27 Jahren. Einsendeschluss für den Fotowettbewerb ist Freitag, 25. Juni 2021. Nähere Informationen zum Lagois-Fotowettbewerb 2021 finden Sie hier