Die beim Amtsgericht Bamberg angeklagte Benediktiner-Äbtissin Mechthild Thürmer weist die gegen sie erhobenen Vorwürfe zurück. Diesen Freitag (31. Juli) hätte sich die 62-Jährige eigentlich vor Gericht verantworten müssen, das Gericht aber hatte die Verhandlung wieder abgesagt und auf unbestimmte Zeit verschoben. Die Staatsanwaltschaft wirft Thürmer "Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt" vor, weil sie im Jahr 2018 eine Eritreerin, die nach Italien abgeschoben werden sollte, in ihre Abtei in Kirchschletten bei Bamberg aufgenommen hatte.

Offiziell begründet wurde die Verschiebung des Prozesstermins damit, dass gegen Thürmer noch weitere ähnlich gelagerte Vorwürfe erhoben werden - und diese Verfahren dann zusammen abgehandelt werden sollen. Nach Informationen des Evangelischen Pressedienstes (epd) wirft die Staatsanwaltschaft Thürmer aber außerdem vor, Teile der Ermittlungsakten an die Presse weitergegeben zu haben. Sie selbst bestreitet, Ermittlungsdetails an Journalisten gegeben zu haben und weiß nach eigenen Angaben nichts von derartigen Ermittlungen.

Stattdessen werde ihr ein weiterer Fall von Kirchenasyl vorgeworfen, sagte Thürmer. Dabei gehe es um eine Nigerianerin, die aus Angst vor Zwangsehe und Beschneidung nach Bayern geflüchtet sei. Die Äbtissin beruft sich bei den von ihrer Abtei gewährten Kirchenasylen darauf, dass sie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie die Ausländerbehörden und auch die Vertreter der Kirche von Anfang an jeweils über die Beherbergung der Geflüchteten informiert habe und sich somit an Behördenvorgaben gehalten und nicht strafbar gemacht habe.

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Bamberg bestätigte auf epd-Anfrage, dass gegen die Äbtissin wegen "zwei tatmehrheitlicher Fälle von Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt" ermittelt werde. Zum Vorwurf der Herausgabe von Ermittlungsakten an die Presse äußerte sich der Sprecher aus "ermittlungstaktischen Gründen" nicht.

Juristen und Befürworter des Kirchenasyls schreiben dem Prozess vor dem Amtsgericht allgemeine Bedeutung zu, da es bisher keine gerichtlichen Grundsatzentscheidungen zur möglichen Strafbarkeit von Kirchenasyl gebe. In der Vergangenheit stellten die Staatsanwaltschaften in Bayern die Verfahren oft "wegen geringer Schuld" ein - teils ohne Sanktionen, teils gegen Zahlung einer Geldauflage. Zuletzt verhängten sie mehrfach Strafbefehle, die die jeweils Beschuldigten akzeptierten. Thürmer hingegen hatte gegen ihren Strafbefehl über 2.500 Euro Einspruch eingelegt.