Mobbing im Netz, Belästigungen, gefährliche Challenges: Kinder und Jugendliche sollen besser vor Risiken im Internet geschützt werden. Das steckte dahinter, als Familienministerin Franziska Giffey (SPD), sich vornahm, das Jugendschutzgesetz zu überarbeiten. Das reformierte Gesetz sieht nun unter anderem Auflagen für Facebook, Instagram und Youtube sowie für Gaming-Plattformen und Messenger-Dienste wie Whatsapp vor. Am 1. Mai trat es in Kraft und ist auf Zustimmung, aber auch auf Kritik gestoßen.


Keine Einwände gibt es gegen das Motiv hinter der Reform: Mehr Schutz vor den Gefahren, die sich durch Interaktionen mit anderen im Netz ergeben. Dazu gehören Cybermobbing, also gezielter Psychoterror in Form entwürdigender Fotos oder Filme, begleitet von entsprechenden Kommentaren; Cybergrooming, Anmache und die Anbahnung sexualisierter Übergriffe; Hatespeech, die gezielte Verunglimpfung einzelner Personen oder ganzer Gruppen; Challenges, die Aufforderung zu riskantem Verhalten etwa in Form gefährlicher Mutproben.

Jugendschutzgesetz wird reformiert: Kampf gegen Mobbing

Plattformen mit mehr als einer Million Nutzern in Deutschland sind künftig verpflichtet, ihre Dienste so voreinzustellen, dass Kinder vor Kostenfallen oder der Ansprache durch Fremde geschützt sind. Außerdem müssen die Betreiber Hilfs- und Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Eltern anbieten.

Bisher bezogen sich die Altersfreigaben für Spiele in erster Linie auf eine mögliche Entwicklungsbeeinträchtigung durch den Inhalt wie etwa Gewaltdarstellungen. Nun sollen auch Nutzungsumstände in die Bewertung mit einfließen - also etwa Gefahren durch unmoderierte Chats.

Bei der Struktur und den Kompetenzen rund um die Umsetzung des neuen Gesetzes sehen Medienpolitiker allerdings noch viel Klärungsbedarf. Dabei geht es zuerst um die zukünftige Rolle der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien. Bislang sorgt die Bonner Einrichtung dafür, dass indizierte Bücher, Zeitschriften oder Filme nur für Erwachsene zugänglich sind. Sie soll nun zu einer Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz ausgebaut werden und die Einhaltung des neuen gesetzlichen Rahmens überwachen.

Die Länder monieren, dass es zu Kompetenzüberschneidungen mit der Kommission für Jugendmedienschutz kommen wird, einer gemeinsamen Einrichtung der Medienanstalten der Länder. Denn Rundfunk und Kultur sind Ländersache, die Aufsicht über den Rundfunk ist staatsfern organisiert.

Aus Sicht von Ministerin Giffey sind die Zuständigkeiten jedoch klar: Der Bund macht strukturelle Vorgaben, die Länder übernehmen die inhaltsbezogene Aufsicht. Eine konkrete Regelung enthält das reformierte Gesetz allerdings nicht.

Alterskennzeichnung für Filme - Jugendschutzgesetz

Theorie und Praxis klaffen auch in einem weiteren Punkt auseinander: Das neue Jugendschutzgesetz sieht eine Vereinheitlichung der Alterskennzeichnungen für Filme, Serien und Spiele auf allen Ebenen vor. In Zukunft soll es keine Rolle spielen, ob ein audiovisuelles Produkt physisch - also etwa als DVD - oder digital verbreitet wird, zum Beispiel via Fernsehen oder Internet. Claudia Mikat, Geschäftsführerin der von den Privatsendern finanzierten Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen, kritisiert jedoch, dass für ihre Mitglieder nun zwei Gesetze gelten: das Jugendschutzgesetz für die Online-Angebote, der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag für den klassischen Rundfunk. Die beiden Regelwerke seien nicht hinreichend aufeinander abgestimmt, sagt Mikat.

Auch Martin Drechsler, Geschäftsführer der für Online-Medien zuständigen Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter, kann nicht nachvollziehen, "dass das bewährte System der regulierten Selbstregulierung aus dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag für das Jugendschutzgesetz nicht berücksichtigt wurde."

Bei näherem Hinsehen entpuppen sich gute Ansätze als halbherzig und inkonsequent. Der Schutz vor Interaktionsrisiken zum Beispiel bezieht sich nur auf Plattformen mit mehr als einer Million Nutzern. Das Gesetz betrifft also in erster Linie die großen Player wie Facebook, Instagram, Tiktok, Youtube, Whatsapp oder Snapchat. Claudia Mikat fragt sich, ob es überhaupt gelingen könnte, diese Unternehmen zu integrieren, schließlich hätten sie ihren Sitz nicht in Deutschland und könnten sich den Vorsorgemaßnahmen mit Verweis auf das Herkunftslandprinzip entziehen.

Beim Deutschen Kinderhilfswerk hat man ohnehin kein Verständnis dafür, dass die Regelung nicht alle Betreiber betrifft: Dass Anbieter mit weniger Nutzern "aus wirtschaftlichen Erwägungen keine Alterskennzeichnung vorzunehmen oder keine jugendmedienschutzrelevanten Vorkehrungen zu treffen haben, erscheint aus kinderrechtlicher Sicht nicht tragbar", heißt es in einer Stellungnahme. Nach einer Umfrage des Kinderhilfswerks möchten 88 Prozent der Befragten, dass ausnahmslos alle Anbieter zu strengen Schutzeinstellungen für Kinder und Jugendliche verpflichtet werden.

Und die Mehrheit will auch nicht einfach nur eine Altersbeschränkung, sie hätte auch gern eine jeweilige Begründung. Mikat und Drechsler betrachten die Reformierung des Gesetzestextes daher übereinstimmend nur als ersten Schritt. Denn mit der Umsetzung stehe die eigentliche Aufgabe noch bevor.