2017 hat der Fachbereich Ökumene der Erzdiözese München und Freising im Auftrag von Kardinal Marx das "Direktorium für ökumenische Gottesdienste besonders am Sonntag" herausgegeben. Das kurze Regelwerk sollte die geltenden Regeln der Deutschen Bischofskonferenz von 1994 weiterentwickeln. Zwei Gründe werden dafür genannt: die theologischen Annäherungen der katholischen und der evangelischen Kirche in den letzten 20 Jahren sowie der gesellschaftliche Kontext, in dem immer öfter nicht die Frage sei, in welcher Form Kirche vorkomme, "sondern ob überhaupt".

Die Regelung der Bischofskonferenz von 1994 zur Frage der ökumenischen Sonntagsgottesdienste ist bis heute in allen deutschen Diözesen geltende Rechtsnorm. Der Text bekennt sich zur Ökumene. So heißt es: "Ökumenische Wortgottesdienste sollten nach Möglichkeit fester Bestandteil des liturgischen Lebens jeder Gemeinde sein", denn "sie sind ein Ausdruck der durch die Taufe grundgelegten Gemeinschaft in Jesus Christus und ein Weg, der zur geistlichen Versöhnung führt."

Mit Blick auf ökumenische Sonntagsgottesdienste hält die Erklärung jedoch fest: "Da die sonntägliche Eucharistiefeier für das christliche Leben und den Aufbau der christlichen Gemeinde einen unverzichtbaren Wert hat, können ökumenische Gottesdienste sie nicht ersetzen. Diese haben deshalb (am Sonntag) stets einen Ausnahmecharakter." Unter bestimmten Voraussetzungen kann der zuständige Generalvikar aber eine Genehmigung für ökumenische Gottesdienste am Sonntag erteilen.

Das Münchner Direktorium von 2017 stellt jedoch fest, dass "eine aufwendige Genehmigungspflicht rein christlicher Gottesdienste und Gebete am Sonntag" gerade im Kontext von kommunalen Ereignissen oder Vereinsjubiläen "für viele kaum mehr nachvollziehbar" sei. Deshalb führt das Direktorium als entscheidenden Fortschritt gegenüber 1994 eine Kategorie von ökumenischen Sonntagsgottesdiensten ein, die keiner expliziten Genehmigung mehr bedürfen. In den anderen deutschen Diözesen ist das nicht der Fall.

In die genehmigungsfreie Kategorie fallen Ökumene-Gottesdienste, wenn ihretwegen keine Eucharistiefeier ausfallen oder verlegt werden muss. Außerdem muss ihnen "ein geistliches Bedürfnis zugrunde liegen" und einer der drei Anlässe gegeben sein, die die Deutsche Bischofskonferenz schon 1994 definiert hat: ein besonderes ökumenisches Ereignis der Pfarrgemeinde, ein herausragendes Ereignis der politischen Gemeinde oder eine überörtliche Großveranstaltung von besonderem Rang.

Unbenommen bleibt der Ausnahmecharakter von ökumenischen Sonntagsgottesdiensten: Sie blieben eine "seltene Ausnahme", weil der Sonntag nach katholischem Verständnis "seine Mitte in der Feier der Eucharistie findet", heißt es im Direktorium.

Im Putzbrunner Ökumene-Fall scheinen mehrere Aussagen des Direktoriums miteinander zu kollidieren. Einerseits treffen auf manche der bislang acht fraglichen Gottesdienste die Anlässe der Bischofskonzerenz zu: Der Volkstrauertag beispielsweise wird mit Kommune und Ortsvereinen gemeinsam ökumenisch gefeiert, und das Kirchweihfest des Ökumenischen Zentrums ist ein besonderes Ereignis der Gemeinden von St. Martin und St. Stephan.

Gleichzeitig können katholische Christen des Pfarrverbands Vierbrunnen auch an "Ökumene-Sonntagen" in einer zugehörigen Kirche des Pfarrverbands die Eucharistie feiern – dass "die Möglichkeit der Mitfeier der Eucharistie an diesem Sonntag weiterhin gewährleistet wird", hatte die Bischofskonferenz 1994 zur Bedingung gemacht. Andererseits scheint die nunmehr siebenjährige Putzbrunner Praxis von acht ökumenischen Sonntagsgottesdienste pro Jahr eher eine Regelmäßigkeit, als die geforderte "seltene Ausnahme".

Was nun? Das Direktorium des Erzbistums München und Freising bildet in großer Offenheit den Spagat ab, den die katholische Kirche in Sachen "Ökumene am Sonntag" bewerkstelligen muss:

Einerseits würdigt es ökumenische Gottesdienste als "wirksame Schritte auf dem Weg zur noch ausstehenden vollen, sichtbaren Einheit der Kirche", weil sie das Verbindende der Konfessionen ins Zentrum rückten und zugleich um das "Geschenk der Einheit" bäten. "Ökumenische Gottesdienste bringen das Katholisch-Sein der Kirche Jesu Christi in besonderer Weise zum Ausdruck (… und) besitzen einen zutiefst ekklesialen Charakter", heißt es wörtlich.

Andererseits sei die Feier der Eucharistie unter den vielfältigen Formen von Gottesdiensten "gleichsam das Herz" als "zentrale Feier der Vergegenwärtigung des Heilsgeschehens in Leben, Kreuz und Auferstehung Jesu Christi". Deshalb habe die Eucharistiefeier "von alters her ihren zentralen Ort am Sonntag (bzw. am Vorabend), also an jenem Tag, an dem Christen in besonderer Weise der Auferstehung des Herrn gedenken."

Die zentralen Fragen im Fall Putzbrunn lauten: Was ist selten, was ist regelmäßig? Können in einer Kirche eine Eucharistiefeier und ein Ökumenischer Gottesdienst am gleichen Sonntag nacheinander stattfinden? Und: Gibt es eine Lösung, die den Regeln der Bischofskonferenz entspricht und gleichzeitig den Christen vor Ort einleuchtet?