Analyse
Kirchliches Arbeitsrecht
Kirchenaustritt ist Privatsache: EuGH kassiert Kündigungspraxis der Kirchen
Der EuGH begrenzt die Sonderrechte der Kirchen im Arbeitsrecht. Ein Kirchenaustritt reicht nicht mehr für eine Kündigung. Das Urteil stärkt individuelle Freiheit – und zwingt die Kirchen, ihr Selbstverständnis neu zu überdenken.
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