"Der Richter spricht durch sein Urteil, ansonsten hat er zu schweigen", schickte Peter Müller, seit 2011 einer von acht Richtern am 2. Senat des Karlsruher Bundesverfassungsgerichts, seiner Rede über die "Verantwortung vor Gott und den Menschen" noch voraus. Aber dann sagte der 64-Jährige beim Jahresempfang der evangelischen Kirchengemeinde Starnberg doch ganz schön viel.
So warnte der Verfassungshüter vor dem weltweiten Rückgang von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. China errichte eine digitale Diktatur, neben der sich George Orwells Big Brother ausmache wie "ein freundlicher Onkel", sagte Müller in seiner Festrede. Auch die Entwicklungen in Europa seien besorgniserregend.
Wenn er zum 70. Geburtstag des am 24. Mai 1949 in Kraft getretenen deutschen Grundgesetzes einen Wunsch äußern dürfe, dann diesen: "Dass alle Menschen in diesem Land für Menschenwürde, Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit eintreten".
Müller, der zwölf Jahre lang Ministerpräsident des Saarlands war, verwies darauf, dass nur wenige Kilometer von Deutschland entfernt Polen und Ungarn an der Errichtung "illiberaler Demokratien" arbeiteten. Unter dem Vorwand, Rechtsstaatlichkeit diene nur den Eliten, gehöre dazu in beiden Ländern die faktische Beseitigung der Verfassungsgerichtsbarkeit durch Entlassungen und parteiische Neubesetzung, die Einschränkung von Pressefreiheit und die Beeinträchtigung zivilgesellschaftlichen Engagements. "Das ist das Konzept aller populistischen Bewegungen: Sie sind anti-elitär, anti-plural und reklamieren einen Alleinvertretungsanspruch des Volkswillens", so Müller.
Den "einen" Volkswillen gibt es nicht
Den einen Volkswillen gebe es jedoch nicht, sagte Müller, und verwies auf den – übrigens in Starnberg wohnhaften, zur evangelischen Gemeinde zugehörigen – Philosophen Jürgen Habermas: "Das Volk tritt immer im Plural auf." Angesichts einer Prognose von 20 Prozent Wählerstimmen für populistische Parteien bei der Wahl zum Europaparlament am 26. Mai lobte Müller die Reihe "Starnberger Dialoge" und rief alle Bürgerinnen und Bürger zum Gespräch auf: "Keiner darf sich gemütlich zurücklehnen."
Als Stärke des Grundgesetzes bezeichnete Müller dessen klare Prioritätensetzung: Dass die Gründungsväter und -mütter 1949 die Menschenwürde ins Zentrum der Verfassung gestellt hätten, sei eine "kluge, zentrale, richtige Weichenstellung" gewesen, sagte der Richter: "Darauf müssen wir schauen, wenn heute wieder Menschenrechte mit Füßen getreten werden." Eine Einteilung von Menschen in "wertvoll und weniger wertvoll" lasse das Grundgesetz nicht zu.
Müller: "Deutsches Staat-Kirche-Verhältnis ist gefährdet"
Das deutsche Staat-Kirche-Verhältnis wiederum bezeichnete Müller, am zweiten Senat für diesbezügliche Fälle zuständig, als "gefährdet". Schuld daran sei die "immer stärkere Durchdringung nationalen Rechts durch europäisches Recht", sagte Müller. Er persönlich sei jedoch der Auffassung, dass das deutsche Konzept der "wohlwollenden Neutralität von Staat und Kirche" der Gesellschaft in den letzten 70 Jahren gutgetan habe.
Die Gründungsväter und -mütter des Grundgesetzes hätten sich 1949 auf dem Hintergrund des Nationalsozialismus bewusst für einen Kompromiss entschlossen: "Es gibt keine strikte Trennung von Staat und Kirche, aber es gibt auch keine Staatskirche", erklärte Müller.
Müller: "Wohlwollende Neutralität des Staats"
Der Staat sei zur Neutralität verpflichtet, gleichzeitig solle er Freiräume für Religion schaffen und fördern. Diese "Janusköpfigkeit" komme durch die Artikel 4 und 140 zum Ausdruck, die die individuelle Religionsfreiheit sowie das Staat-Kirche-Verhältnis regelten.
In der EU-Präambel sei aber kein Gottesbezug verankert, und in laizistischen Staaten wie Frankreich gebe es keinen Raum für die Vorstellung eines eigenen rechtlichen Gestaltungsraums von Kirche. So erkläre sich die restriktive Linie des Europäischen Gerichtshofs bei arbeitsrechtlichen Fragen.
Nach Urteilen von EuGH und Bundesarbeitsgericht müsse sich jetzt das Bundesverfassungsgericht mit der Frage befassen, ob beim Staat-Kirche-Verhältnis europäisches oder deutsches Recht Vorrang habe. Wie die Antwort lauten müsse, sei für den EuGH klar, sagte Müller und wollte mit Verweis auf das laufende Verfahren keine Details verraten. Einen Hinweis gab er trotzdem: "Das Bundesverfassungsgericht sieht das vielleicht nicht ganz so."