Seit dem 12. Juni 2026 gilt das reformierte Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) europaweit. Für Katrin Hatzinger, Leiterin der EKD-Dienststelle in Brüssel, markiert die Reform einen grundlegenden Wandel der europäischen Asylpolitik: weg vom Schutzgedanken, hin zu mehr Kontrolle an den Außengrenzen. Was das für Schutzsuchende bedeutet, erläutert sie im Gespräch.
Frau Hatzinger, seit Freitag gilt das reformierte GEAS Asylsystem EU-weit. Was ist für Schutzsuchende in der Praxis wirklich neu – und welche Neuerung wiegt aus Ihrer Sicht am schwersten?
Katrin Hatzinger: Es gab bereits gemeinsame Asylregeln, aber sie wurden in der Vergangenheit nicht gleichmäßig umgesetzt – oft zum Nachteil der Schutzsuchenden. Insofern ist es zunächst einmal gut, dass man sich jetzt aufgerafft hat, das System auf eine gemeinsame Grundlage zu stellen, mit Regeln, die vor dem Europäischen Gerichtshof justiziabel sind. Die Reform enthält auch Verbesserungen für Schutzsuchende.
Aber wie so oft liegt der Teufel im Detail. Und leider ist die politische Großwetterlage in diesen zehn Verhandlungsjahren immer restriktiver geworden. Das werden Schutzsuchende spüren – vor allem an den europäischen Außengrenzen. Denn entgegen mancher vollmundiger Ankündigungen, nun finde ein Paradigmenwechsel statt, bleiben in erster Linie die Staaten an den Außengrenzen für Asylsuchende zuständig
Ein zentrales Instrument dieser Reform ist das sogenannte Screening an den EU-Außengrenzen. Was verbirgt sich dahinter – und was passiert in dieser Phase mit den Menschen?
Innerhalb von maximal sieben Tagen sollen Identität, Sicherheitslage und Gesundheitszustand geprüft werden. Zugleich wird bereits entschieden, in welches Verfahren jemand überführt wird – ob ein reguläres Asylverfahren durchlaufen werden kann oder ob eine direkte Zurückweisung erfolgt. Es werden Fingerabdrücke abgenommen, Abgleiche mit der Eurodac-Datenbank vorgenommen, ob jemand bereits in der EU einen Asylantrag gestellt hat oder in Polizeidatenbanken erfasst ist. Es gibt eine ärztliche Untersuchung, und es soll berücksichtigt werden, ob vulnerable Personen betroffen sind, zum Beispiel Folteropfer oder Menschen mit Behinderungen.
Das klingt erstmal gut. Das Problem ist: Damit das funktioniert, müssen Behörden aus völlig verschiedenen Zuständigkeitsbereichen reibungslos zusammenarbeiten – unter erheblichem Zeitdruck. Und schaut man sich an, was die EU-Kommission über den Vorbereitungsstand der Mitgliedstaaten sagt, ist klar: Viele sind dafür schlicht nicht gerüstet und hängen bei der Implementierung der neuen Regelungen deutlich hinterher. Den Preis dafür zahlen die Menschen im Verfahren. Hinzu kommt: Gegen Entscheidungen im Screening gibt es keinerlei Rechtsschutz. Das ist für uns ein fundamentales Problem.
Im Anschluss ans Screening können sogenannte Asylgrenzverfahren stattfinden – also beschleunigte Verfahren, noch bevor jemand regulär ins Land einreist. Für wen gelten sie, und was bedeutet das konkret?
Grenzverfahren sollen insbesondere für Menschen gelten, denen Identitätstäuschung vorgeworfen wird, oder die aus Herkunftsländern stammen, deren EU-weite Anerkennungsquote unter zwanzig Prozent liegt. Das ist eine pauschale Logik, die mich beunruhigt:
"Wenn Effizienz zum Leitprinzip wird und alles binnen drei Monaten entschieden sein muss, gerät das individuelle Schicksal leicht aus dem Blick."
Menschen, die tatsächlich unter Verfolgung leiden, könnten dabei durch das Raster fallen. Was uns darüber hinaus wirklich große Sorgen bereitet, ist die Unterbringung während dieser Zeit. Es werden geschlossene Einrichtungen sein mit haftähnlichen Bedingungen. Die Gefahr von Menschenrechtsverletzungen ist dort enorm.
Wie verändert sich die Lage für Familien, die nachziehen wollen?
Der Familiennachzug wurde bereits vor der GEAS-Reform schrittweise erschwert. Das betrachten wir mit großer Sorge, denn die Familie ist für Integration, für das Ankommen in einem neuen Land, essenziell. Es besteht außerdem ein Menschenrecht auf Familieneinheit. Der politische Fokus liegt aber fast überall auf Grenzschutz und möglichst niedrigen Zugangszahlen – und die Familie leidet darunter. Wir halten das für grundlegend bedenklich und für unvereinbar mit europäischem Recht und der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Schauen wir auf Deutschland. Die EU hat den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung Spielraum gelassen – für eine striktere ebenso wie für eine humanere Auslegung. Wofür hat sich die deutsche Bundesregierung entschieden?
In vielen Bereichen leider für die restriktivere Variante. Deutschland hat die EU-Vorgaben an einigen Stellen sogar überschritten. Das zeigt sich besonders beim Thema Sekundärmigration – also bei Menschen, die, nachdem sie in einem EU-Staat Asyl beantragt haben, nach Deutschland weitergezogen sind, weil sie dort nicht die Aufnahmebedingungen und Verfahren vorgefunden haben, auf die sie europarechtlich Anspruch gehabt hätten. Der Bundesregierung ist die Beendigung dieser Weiterwanderung immer ein großes Anliegen gewesen.
Jetzt will sie sogenannte Sekundärmigrationszentren einrichten für Menschen, bei denen feststeht, dass ihr Asylantrag bereits in einem anderen EU-Staat gestellt oder dort bereits bewilligt wurde. Das sind Einrichtungen, in denen die Bewegungsfreiheit eingeschränkt wird – betroffen sind auch Familien mit Kindern. Wie der Zugang für Rechtsberater und Nichtregierungsorganisationen geregelt sein wird, ist noch nicht abschließend geklärt.
"Das ist kein Element der GEAS-Reform, sondern eine eigenständige Entscheidung Berlins."
Auf der anderen Seite gibt es auch etwas Positives: Die Bundesregierung hat sich dazu bereitgefunden, das Screening durch das Deutsche Institut für Menschenrechte und die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter unabhängig überwachen zu lassen. Das war eine langjährige Forderung – und ein wichtiger Erfolg.
Sie begleiten diese Verhandlungen seit Jahren in Brüssel. Wo war die EKD tatsächlich einflussreich – und wo wurde sie nicht gehört?
Ich möchte das nicht allein für die Kirchen reklamieren, denn wir arbeiten auf europäischer Ebene immer ökumenisch und im Verbund mit Nichtregierungsorganisationen – da gibt es ein großes Bündnis Gleichgesinnter. Das unabhängige Monitoring im Screening war eine zentrale Forderung, und sie wurde verankert. Auch die frühe Erkennung von Vulnerabilität – dass Folteropfer oder Menschen mit besonderen Schutzbedarfen rechtzeitig identifiziert werden – ist ein Punkt, der aufgegriffen wurde. Was wir nicht durchsetzen konnten: den Rechtsschutz im Screening-Verfahren. Und die Grenzverfahren selbst, die eine Inhaftierung von bis zu drei Monaten vorsehen, die im Rückführungsverfahren auf bis zu sechs Monate ausgedehnt werden kann.
Und wie ist es mit dem Kirchenasyl? Das setzt ja voraus, dass Menschen überhaupt ins Land gelangen. Wenn die Grenzverfahren genau das verhindern sollen – stirbt das Kirchenasyl dann still aus?
Ich halte es für unrealistisch anzunehmen, dass sich mit dem heutigen Datum schlagartig alles ändert. Auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat angekündigt, dass diese Reform sehr komplex ist, dass Altes und Neues nebeneinander gelten wird und Übergangsfristen bestehen. Es wird sich einspielen müssen.
"Unmittelbare Auswirkungen auf das Kirchenasyl erwarte ich daher nicht, mittelbare aber sicherlich, denn die Überstellungsfristen werden erhöht."
Was man aber generell sagen muss: Kirchenasyl war immer nur ein letztes Mittel – für Fälle, in denen im regulären Verfahren besondere Härten übersehen wurden. Und ich gehe davon aus, dass es solche Fälle auch künftig geben wird.
Der politische Druck auf das Kirchenasyl ist zuletzt erheblich gewachsen. Wie gehen die Gemeinden damit um?
Man merkt, dass dieser Druck wirkt. Manche Engagierten sind ihm nicht mehr gewachsen. Und natürlich wächst auch die Unsicherheit durch die reale Möglichkeit, dass ein Kirchenasyl gewaltsam beendet werden könnte. Dass es in Deutschland Zustände geben könnte wie in den USA, in denen es keine sicheren Räume mehr gibt. Das führt zu erheblicher Verunsicherung in den Gemeinden. Es finden daher auch Gespräche statt, wie man Schutzräume für Schutzsuchende neu denken kann.
Durch die Reform werden Flughäfen zu Auffangorten für Asylsuchende im Grenzverfahren. Was bedeutet das für die Seelsorgearbeit vor Ort?
In diesen Unterbringungsplätzen werden Familien mit Kindern sein, Folteropfer, hochtraumatisierte Menschen – Menschen, die gerade einen langen und oft gefährlichen Weg hinter sich haben und nun in einer rechtlichen Grauzone feststecken. Seelsorge ist dort dringend nötig. Wir sind kirchlicherseits an Flughäfen ohnehin präsent, vor allem beim Abschiebemonitoring – aber das wird eine neue Dimension bekommen. Zumal zeitgleich mit der GEAS-Reform auch die europäische Rückführungsverordnung in Kraft tritt: Der Fokus des ganzen Systems liegt eben weniger auf dem Zugang zu Schutz als auf Abschottung und Abschiebung.
Umso wichtiger ist deshalb auch der Zugang von Anwälten und Nichtregierungsorganisationen. Die Reform sieht vor, dass in allen Verfahrensstufen des Asylverfahrens ein Anspruch auf Rechtsauskunft bestehen soll – daran knüpfen wir an.
"Die Strukturen für unabhängige Rechtsberatung sind auf wohlfahrtlicher und kirchlicher Seite längst vorhanden."
Sie müssen erhalten und finanziert werden – und dürfen nicht pauschal ans BAMF übertragen werden, das diese Unabhängigkeit per definitionem nicht gewährleisten kann.
Sie haben zehn Jahre lang beobachtet, wie dieses Paket verhandelt wurde. Welche politischen Verschiebungen in der EU werden an diesem Asylpaket sichtbar?
Abgesehen von Spanien – und ich habe mich wirklich gefreut, dass der Papst die dortige Regierung in ihrem Kurs bestärkt hat – gibt es kaum noch einen Mitgliedstaat, der sich vorbehaltlos zu einer fairen, menschenwürdigen Asylpolitik bekennt. Das Motto lautet überall: möglichst wenige Neuankömmlinge, Externalisierung von Asylverfahren in Drittstaaten, Abschreckung durch Inhaftierung, Rückführung in sogenannte Return Hubs in Länder, zu denen die Betroffenen keinerlei Bezug haben.
"Das Migrationsthema ist tief von Angst und Sicherheitsdenken durchdrungen."
Ich hoffe sehr, dass sich das irgendwann ändert. Denn es geht um Menschen mit individuellen Geschichten, Menschen, die sich integrieren wollen und einen Beitrag leisten wollen. Das Angstnarrativ zu bedienen ist für die Gesamtgesellschaft nicht förderlich. Und am Ende schadet es der falschen politischen Seite.