Der bayerische Lebenshilfe-Landesverband hat den Beschluss des Bundesrats für Assistenzleistungen bei Klinikaufenthalten begrüßt. Für Menschen mit einer Behinderung, die auf Unterstützung bei ihrem Krankenhausaufenthalt angewiesen seien, sei dies wichtig, sagte die bayerische Lebenshilfe-Vorsitzende und ehemalige Landtagspräsidentin Barbara Stamm am Freitag. Vertraute Begleitpersonen seien in dieser belastenden Situation oft die einzigen, die zwischen den Erkrankten und dem Klinikpersonal vermitteln könnten, erläuterte Stamm.

Nach der Verabschiedung durch den Bundestag am 24. Juni hat am Freitag auch der Bundesrat zugestimmt und so die lange umstrittene Kostenübernahme für die Assistenz im Krankenhaus nun gesetzlich geregelt. Ein noch vorhandener Fallstrick sei die Zuständigkeit: Da die Kosten je nach Assistenzperson entweder durch die Krankenversicherung oder durch die Eingliederungshilfe übernommen werden müssen, dürfe es "nicht zu einem Hin- und Herschieben der Zuständigkeiten" zwischen Krankenkassen und Bezirken kommen, mahnte Lebenshilfe-Vorsitzende Stamm.

Die bayerische Sozialministerin Carolina Trautner (CSU) begrüßte ebenfalls, dass die seit langem ungeklärte Frage, wer für die Kosten einer vertrauten Person aufkommt, die einen Menschen mit Behinderung ins Krankenhaus begleitet, nun beantwortet wurde. Die Gesetzliche Krankenversicherung trage künftig den Verdienstausfall für Begleitpersonen aus dem privaten Umfeld. Die Träger der Eingliederungshilfe, in Bayern die Bezirke, finanzieren die Begleitung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Eingliederungshilfe, hieß es aus dem Ministerium.