Mit einem Maßnahmenkatalog will die bayerische Justiz umfassend gegen Hass und Hetze im Netz angehen. Dabei soll ein Schwerpunkt der bessere Schutz von Frauen und Mädchen vor Hasskommentaren im Internet sein, wie der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU) bei einer Pressekonferenz in München sagte.
Denn sexualisierte Beleidigungen seien erniedrigend und beschämend und müssten konsequent geahndet werden. Deshalb sollen diese Beleidigungen von Frauen und Mädchen gesondert statistisch erfasst werden, um diese Form von Hate-Speech besser ins Visier nehmen zu können.
Hass im Netz gegenüber Amts- und Mandatsträgern nimmt zu
Außerdem werde der Schutz für Politiker vor Hasskommentaren weiter verstärkt. Der Hass im Netz gegen Amts- und Mandatsträger habe in "erschreckendem Maße" zugenommen, sagte der Minister.
Um dem entgegenzuwirken, sei ein Online-Meldeverfahren geschaffen worden, das ab Dezember auch den Abgeordneten des Landtags zur Verfügung stehe. Um die zunehmende Hetze im Netz umfassender bekämpfen zu können, sind Eisenreich zufolge in Bayern bei den 22 bayerischen Staatsanwaltschaften Sonderdezernate eingerichtet und das Amt eines Hate-Speech-Beauftragten der bayerischen Justiz geschaffen worden.
Denn durch diese Hetze und Hass seien auch eine Gefahr für die Demokratie insgesamt. Die Meinungsfreiheit ende, wo das Strafrecht beginnt. Alle Hasskommentare sollten deshalb konsequent angezeigt werden.
Justizminister Eisenreich mahnt Kooperation mit Netzwerkbetreibern an
Bei der Verfolgung von Hasskommentaren mahnte Minister Eisenreich mit deutlichen Worten eine größere Kooperation der Netzwerkbetreiber an. Die Zusammenarbeit sei bisher "unzureichend", Unternehmen wie Facebook müssten "ohne Wenn und Aber die Auskunftsverlangen der Staatsanwaltschaften beantworten", forderte Eisenreich.
Die Bundesregierung sei deshalb aufgerufen, die Kooperation dieser Sozialen Netzwerke bei der Verfolgung von Hasskriminalität unmissverständlich einzufordern. Der bayerische Hate-Speech-Beauftragte Klaus-Dieter Hartleb bemängelte, dass die Daten im Netz "im hohen Maße flüchtig" seien. Deshalb müssten die Netzwerkbetreiber Adressen länger als eine Woche speichern.
Die Justiz geht konsequent gegen Hass im Netz vor
Nach den Angaben Eisenreichs ist es in Bayern im vergangenem Jahr zu 1.648 Ermittlungen wegen Hate-Speech gekommen, davon hätten bereits 102 Verfahren zu einer Verurteilung geführt.
Mit rund 80 Prozent kämen die meisten Hass-Kommentare aus dem rechtsextremen Spektrum. Wie der Hate-Speech-Beauftragte Hartleb erläuterte, wurden beispielsweise Hasskommentare nach der Ermordung des Regierungspräsidenten Walter Lübcke mit Geldstrafen über 3.000 Euro geahndet.
Bei einer Geldstrafe von über 90 Tagssätzen ist der Täter bereits vorbestraft. Ein einzelner Post könne sogar direkt ins Gefängnis führen. Denn auch das Internet sei kein "rechtsfreier Raum", wie Minister Eisenreich betonte.