München (epd). Bei den bayerischen Sozialgerichten sind zurzeit 178 Klagen wegen vermeintlicher Corona-Impfschäden anhängig. Dies betrifft Bürger, deren Antrag auf Anerkennung eines Impfschadens von den Behörden abgelehnt wurde, wie aus einem Bericht der Wochenzeitung "Die Zeit" vom Freitag hervorgeht. Bundesweit sind demnach mindestens 1.159 Klagen offen, davon mit 260 die meisten in Nordrhein-Westfalen. Bayern liegt auf Platz zwei, gefolgt von Hessen mit 154 Klagen.

Die Kläger hatten zuvor die Anerkennung eines Impfschadens bei einer Landesbehörde beantragt, in Bayern beim ZBFS - Zentrum Bayern Familie und Soziales. Ihr Antrag war abgelehnt worden und dann auch im Widerspruchsverfahren gescheitert. Die "Zeit" hatte die Zahlen bei allen 16 Bundesländern abgefragt, die Daten stammen größtenteils aus der letzten Oktoberwoche.

Anerkennungsquote von 6,2 Prozent

Seit Beginn der Covid-19-Impfungen im Jahr 2021 stellten laut "Zeit" bundesweit 15.226 Menschen, die geimpft wurden, einen Antrag. 726 Anträge wurden von den Behörden positiv beschieden, was einer Anerkennungsquote von 6,2 Prozent entspricht. 11.038 Anträge wurden abgelehnt, 2.487 sind noch in Bearbeitung, und 975 wurden zurückgezogen oder wegen mangelnder Zuständigkeit abgegeben.

Von den knapp 65 Millionen Deutschen, die mindestens einmal geimpft sind, stellten dem Bericht zufolge 0,023 Prozent einen Antrag wegen möglicher Impfschäden. Ihr Ziel sei es, Leistungen bewilligt zu bekommen, etwa eine monatliche Rente oder eine Erstattung von Behandlungs-, Reha- und Pflegekosten.

Zu den vorwiegend anerkannten Impfstoffschäden gehören laut "Zeit" unter anderem Myokarditis (Entzündung des Herzmuskels) und Perikarditis (Entzündung des Herzbeutels). Damit ein Impfschaden anerkannt wird, müsse dieser länger als sechs Monate bestehen und kausal auf die Corona-Impfung zurückzuführen sein.