München (epd). Ein Weihnachtsbesuch im Seniorenheim oder Krankenhaus soll etwas einfacher werden: Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hat am Mittwoch angekündigt, dass Besucherinnen und Besucher Testbescheinigungen, die sie von einer Einrichtung bekommen haben, innerhalb von 24 Stunden auch in einer weiteren Einrichtung vorlegen können, für deren Besuch ein negativer Coronatest erforderlich sei. Die geänderte Regelung gelte vom 23. Dezember bis zum 9. Januar, teilte das Gesundheitsministerium mit. Tests sind derzeit noch beim Besuch in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, Pflegeheimen und in der Eingliederungshilfe nötig.

Für die Testbescheinigungen stellt das bayerische Gesundheitsministerium ein Musterformular zur Verfügung, das im Internet heruntergeladen werden kann und in der testenden Einrichtung ausgefüllt wird, hieß es. Wenn Einrichtungen wegen Personalknappheit an den Feiertagen keine Tests unter Aufsicht durchführen könnten, dürften sich Besucherinnen und Besucher ausnahmsweise ohne Aufsicht selbst testen. Holetschek forderte außerdem lokale Testzentren auf, an den Weihnachtstagen geeignete Öffnungszeiten anzubieten.

In der Weihnachtszeit treffe ein hohes Besucheraufkommen in den Einrichtungen auf eine oft personell angespannte Lage, heißt es in der Mitteilung. Daher wolle man alle Beteiligten entlasten. Das Ministerium kündigte auch an, dass die Seniorenheime, Behinderteneinrichtungen, Reha-Kliniken oder Krankenhäuser ab sofort kostenlos Antigen-Schnelltests bei den Kreisverwaltungsbehörden bekommen könnten.