München (epd). Der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts München hat am Freitag nach 21-tägiger Hauptverhandlung den Angeklagten Abdalrahman A. wegen des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung im ICE von Passau nach Nürnberg schuldig gesprochen. Der Angeklagte wurde deswegen und wegen weiterer Delikte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt, teilte das Gericht mit.

Der Strafsenat ist überzeugt, dass der Angeklagte aus einem jihadistisch-islamistischen Motiv heraus gehandelt hat. Auf der Fahrt des ICE am 6. November 2021 habe A. versucht, aus dieser Motivation heraus Nichtmuslime zu töten. Ein Mann wurde von hinten attackiert und achtmal mit dem Messer in Kopf-, Hals- und Brustbereich getroffen. Ein zweiter Passagier wurde mit zwei Stichen am Kopf verletzt, ein dritter mit zehn Stichen in Kopf und Brust, ein vierter trug Schnittwunden davon. Bei drei Verletzten sei die Attacke potenziell lebensbedrohlich gewesen, urteilte die Bundesanwaltschaft. In der anschließenden Unterbringung im Bezirksklinikum Regensburg habe der Angeklagte einen Pfleger körperlich angegriffen und verletzt sowie Krankenhauseinrichtung zerstört.

Eine schuldmindernde psychische Beeinträchtigung hat der Strafsenat nicht festgestellt. Den vom Angeklagten zu seiner vorgeblichen psychiatrischen Erkrankung gemachten Angaben ist der Senat nicht gefolgt, weil diese Angaben in sich komplett widersprüchlich, wechselhaft und daher nicht glaubhaft gewesen seien. Auch die vom Gericht gehörten drei psychiatrischen Sachverständigen haben beim Angeklagten weder eine paranoide Schizophrenie noch eine andere relevante psychiatrische Erkrankung feststellen können, so die Mitteilung. Das Oberlandesgericht nahm die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe an.

Einem der Geschädigten, der sich dem Verfahren als Adhäsionskläger angeschlossen hatte, wurde ein Schmerzensgeld von 50.000 Euro zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidigung, Nebenklage und der Generalbundesanwaltschaft steht das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen, das binnen einer Woche eingelegt werden müsste.