Würzburg (epd). Das Verwaltungsgericht Würzburg verhandelt am Donnerstag (29. Oktober) ab 11.30 Uhr über das polizeiliche Vorgehen bei einer Demo nach der tödlichen Messerattacke von Aschaffenburg im Januar 2025. Die AfD Bayern klagt gegen die Polizei - vertreten durch den Freistaat - auf die Feststellung, dass die Beamten eine Menschenkette um den Kundgebungsort nahe des Tatorts im Park Schöntal rechtswidrig nicht aufgelöst hätten (Az.: W 5 K 25.603).
Die AfD hatte für den 24. Januar 2025 eine Kundgebung in der Parkanlage Schöntal angemeldet - unweit des Tatorts eines Messerangriffs zwei Tage zuvor. Als Kundgebungsort legte die Versammlungsbehörde das Kunstwerk "Blaues Klavier" fest, an dem Bürger zuvor Blumen und Kerzen niedergelegt hatten. Vor Ort bildeten dann mehrere Dutzend Gegendemonstranten eine Menschenkette um das Kunstwerk, um die AfD-Demo zu verhindern.
Streit um Reichweite des Versammlungsorts
Die AfD musste ihre Kundgebung kurzfristig verlegen. Laut der Partei lag eine Verhinderungsblockade vor, Platzverweise und eine Räumung durch die Polizei wären nötig gewesen. Das Polizeipräsidium Unterfranken hält die Klage für unbegründet. Die Kundgebung habe auf der gesamten Rasenfläche rings um das Kunstwerk wie genehmigt stattfinden können, weshalb kein Anlass für ein gewaltsames Einschreiten bestanden habe.
Bei dem Messerattentat im Januar 2025 hatte ein damals 28 Jahre alter Afghane im Park Schöntal eine Kindergartengruppe attackiert und dabei einen zweijährigen marokkanischen Jungen und einen 41-jährigen Deutschen, der der Kita-Gruppe zu Hilfe kommen wollte, tödlich verletzt. Das Landgericht Aschaffenburg hatte Ende 2025 entschieden, dass der als paranoid-schizophren geltende Mann dauerhaft in Psychiatrie muss.