Der Münchner Aktionskünstler Wolfram Kastner will seine Verurteilung durch das Landgericht Traunstein nach Aktionen gegen das Jodl-Grab auf der Fraueninsel im Chiemsee nicht hinnehmen. Sein Anwalt habe Revision beim Bayerischen Obersten Landesgericht eingereicht, sagte Kastner dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Mittwoch. Das Landgericht hatte Kastner Ende August zu einer Geldstrafe von 2.250 Euro (150 Tagessätze) verurteilt. Er musste sich wegen seiner Aktionen rund um das Steinkreuz für den ehemaligen Hitler-General Alfred Jodl wegen Diebstahls, Sachbeschädigung und versuchter Nötigung verantworten.

Aktionskünstler Kastner machte aus "Jodl" "Odl"

Kastner setzt sich seit vielen Jahren dafür ein, dass der Name des verurteilten Kriegsverbrechers Alfred Jodl von dem Familiengrab, in dem er selbst gar nicht bestattet wurde, verschwindet. Er entfernte unter anderem den Buchstaben "J", sodass nur noch "Odl" (bayerisch für "Gülle") zu lesen war und beschmierte den Stein mit roter Farbe.

Die Kunst- oder Meinungsfreiheit könnten jedoch für Kastners Taten nicht als Rechtfertigungsgrund geltend gemacht werden, urteilte das Landgericht - ebenso wenig wie die Tatsache, dass es sich bei dem Steinkreuz nur um ein Scheingrab handle. Grundsätzlich sei das Motiv des Angeklagten, nämlich die Beseitigung einer Gedenkstätte für einen Kriegsverbrecher, jedoch ehrenwert, heißt es im Urteil. Dies sei strafmildernd berücksichtigt worden.

"Skandalöse NS-Verherrlichung"

Sollte das Urteil rechtswirksam werden, wäre Kastner vorbestraft. Doch er habe noch die Hoffnung auf ein Urteil, das "die jahrzehntelange Untätigkeit von Staatsanwaltschaft, Verwaltung und Politik gegen diese skandalöse NS-Verherrlichung" als Rechtfertigung für seine Kunstaktionen wertet, sagte er.

Wie es mit dem Jodl-Grab weitergeht, bleibt indes unklar. Immerhin ließ der Grabnutzungsberechtigte mittlerweile eine Steintafel anbringen, die Name, Lebensdaten und Titel von Alfred Jodl auf dem Kreuz verdeckt. Im Herbst wird sich auch der bayerische Landtag aufgrund einer neuen Petition einmal mehr mit dem Thema beschäftigen.