München (epd). Das Amtsgericht München hat am Dienstag die Klage eines Mieters abgewiesen, der gegen den Willen seiner Vermieter für längere Zeit ukrainische Geflüchtete bei sich aufnehmen möchte. Die detaillierte Urteilsbegründung steht noch aus. "Wir prüfen die Urteilsbegründung und rechnen damit, in Berufung zu gehen", sagte Stephan Immerfall, Leiter der Rechtsabteilung beim Mieterverein München, laut Mitteilung.
Der Mieterverein unterstützt den Kläger und übernimmt die Kosten des Prozesses. Man wolle sich dafür einsetzen, dass humanitäre Hilfe in einer Notlage als ein berechtigtes Interesse für eine Untervermietung anerkannt werde, sagte die Mietervereins-Vorsitzende Beatrix Zurek.
Im konkreten Fall geht es um einen Mann aus Gräfelfing (Landkreis München), der mit seinen zwei Kindern auf 240 Quadratmeter Wohnfläche lebt, wie der Münchner Mieterverein mitteilte. Der verwitwete Mann nahm im Mai eine 74-jährige Frau und ihre 15-jährige Enkelin aus der Ukraine auf. Die nebenan lebenden Vermieter hatten zunächst einer Aufnahme für acht Wochen zugestimmt - diese Dauer wollten sie allerdings nicht verlängern.
Der Mieter wollte diese Entscheidung nicht hinnehmen und klagte mit Hilfe des Mietervereins München. Zwar sei die Rechtslage so, dass Mieter die Zustimmung ihrer Vermietung brauchen, wenn sie einen Teil ihres angemieteten Wohnraums untervermieten oder Dritten unentgeltlich überlassen möchten. "Unter bestimmten Umständen haben Mieter aber auch ein Recht auf diese Zustimmung", erläuterte der Verein. Nämlich immer dann, wenn sie ein "berechtigtes Interesse" an der Untervermietung haben.
Ein solches berechtigtes Interesse ist beispielsweise, wenn sich Mieter eine Wohnung ohne eine Untervermietung nicht mehr leisten können - oder aber, falls sie eine Haushaltshilfe brauchen, die mit im Haus wohnt. Aber auch humanitäre Hilfe kann so ein berechtigtes Interesse sein, erläuterten die Mietrechtsexperten vom Mieterverein. Der Witwer aus Gräfelfing wolle seinen Teil dazu beitragen, den unter dem Krieg leidenden Menschen zu helfen. Bislang sei das Thema aber nicht höchstrichterlich geklärt. Das will der Mieterverein ändern.