Würzburg (epd). Ein Mann aus dem Kreis Main-Spessart wird nachträglich für seine ausgebrannte Wohnung Rundfunkbeiträge bezahlen müssen - zumindest hat er seinen Versuch, sich juristisch vor dem Verwaltungsgericht Würzburg gegen den Bayerischen Rundfunk (BR) zu wehren, am Donnerstag aufgegeben. Der Einzelrichter gab dem klagenden Mann verschiedene rechtliche Hinweise, warum seine Klage vermutlich nicht zum gewünschten Erfolg führen wird. Denn der Mann hat einige formale rechtliche Fehler gemacht, über die inhaltlichen Gründe wurde nur am Rande gesprochen.

Schon alleine die Hintergründe des Falls sind tragisch: Ende April 2014 brannte die erst wenige Monate zuvor fertiggestellte Wohnung des Mannes aus und war bis Ende Oktober desselben Jahres unbewohnbar. Der Mann lebte in dieser Zeit auf Kosten der Brandschutzversicherung im Hotel - und auch bei seiner Lebensgefährtin. Zwar legte der Mann diverse Fotos und einen Zeitungsbericht vor, diese jedoch genügten dem Beitragsservice nicht. Man benötige rechtssichere Nachweise, um den Sachverhalt zu prüfen. Ab diesem Zeitpunkt Ende Oktober 2014 waren die Fronten verhärtet.

Die Meinungen darüber, ob der Beitragsservice dem Mann anhand der Fotos und auch dem Schreiben der Brandschutzversicherung hätte Glauben schenken müssen, gehen vor Gericht auseinander. Der Richter meinte - obwohl dies mit dem Streitgegenstand gar nichts zu tun habe und er sich dazu nicht äußern müsste - dass der BR durchaus auf eine Hotelrechnung und auch die Nennung der Rundfunk-Beitragsnummer der Lebensgefährtin bestehen konnte. Der Kläger hingegen meint, alle benötigten Nachweise erbracht zu haben, der BR ist gar nicht erschienen und verweist auf Schriftsätze

Durch mehrere formale Fehler hat der Mann dem Richter zufolge auch nicht die Ursache der ganzen Streitigkeiten vor Gericht gebracht - denn das wären fünf Monate Rundfunkbeitrag, die aus Sicht des Klägers zu Unrecht erhoben wurden. Durch das jahrelange Hin und Her mit zig Beitragsbescheiden, Widersprüchen, Mahnverfahren, Zwangsvollstreckungen und Vermögensauskünften beim Streitwert von gerade einmal 307,32 Euro hat der Mann ohne juristischen Beistand den Überblick verloren. Das Gericht hätte nur über die Rechtmäßigkeit der letzten Zwangsvollstreckung urteilen können.

Der Kläger gab schließlich nach und zog nach der mehr als einstündigen Verhandlung seine Klage zurück. Ob er gegen die aus seiner Sicht ungerechtfertigten Beiträge im Jahr 2014 - vor allem gegen die Ablehnung seiner Widersprüche - überhaupt noch rechtlich vorgehen kann, ist unklar. Denn auch bei seinen Widersprüchen hat er verschiedene formale Fehler gemacht, zum Beispiel, weil er sie nicht unterschrieben hat. Es werde "nach so langer Zeit" sehr schwierig, die Angelegenheit noch zu seiner Zufriedenheit zu lösen, gab der Richter der Mann mit auf den Weg.