München (epd). Google muss laut einer Gerichtsentscheidung für die Inhalte seiner KI-generierten Suchübersichten unmittelbar haften. Das Landgericht München I hat dem US-amerikanischen Suchmaschinenbetreiber per einstweiliger Verfügung untersagt, in seinen KI-Übersichten unwahre Behauptungen über zwei Münchner Verlagsunternehmen zu verbreiten, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Die beiden Verlage hatten geklagt. Die Entscheidung, die bereits am 28. Mai fiel, ist nicht rechtskräftig. (Az. 26 O 869/26).

Googles KI-Übersichten hatten die Verlagsunternehmen bei bestimmten Suchanfragen fälschlicherweise mit Betrugsmaschen, Abo-Fallen und unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht, heißt es in dem Urteil. Die KI hatte dabei Informationen über dubiose Unternehmen mit Informationen über die Klägerinnen vermischt und fiktive Zusammenhänge hergestellt.

Richter: KI-Übersicht enthält "eigene Aussagen"

Google sah laut Gericht keinen Unterlassungsanspruch, unter anderem weil es nicht selbst für die Datenverarbeitung verantwortlich sei und sich die in der KI-Übersicht angezeigten Informationen Dritter auch nicht zu eigen mache.

Die Richter hingegen begründeten, dass Googles KI-Übersichten - anders als bei klassischen Suchergebnissen - die Ergebnisse der Suchanfrage "in eigenen Worten und nach einer eigenen Gliederung zusammengefasst und ausgewertet" präsentierten. Zudem enthielten sie Aussagen, "die in den Suchergebnissen gar nicht getroffen werden", weswegen es sich um "eigene" Inhalte handele.

Da Google die KI selbst eingeführt habe und den Nutzern anbiete, müsse es auch die Verantwortung tragen: Die Beklagte müsse sich die Ergebnisse "zurechnen lassen, denn nur sie hat Einfluss auf das Angebot der KI und auf die Algorithmen, mit denen die KI operiert".

Google haftet als "unmittelbare Störerin"

Dis bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) sieht laut Urteil für klassische Suchmaschinen und die "Auto-complete-Funktion" eine eingeschränkte Haftung vor. Laut BGH haften Suchmaschinenbetreiber nur als mittelbare Störer, weil sie lediglich Inhalte Dritter auffindbar machten und eine proaktive Prüfpflicht der Funktionsweise einer Suchmaschine entgegenstünde.

Auf KI-Übersichten sind diese Erwägungen laut Landgericht nicht übertragbar. Hier sei Google als "unmittelbare Störerin" verantwortlich, weil "eigenständige, neue und inhaltliche Äußerungen" getroffen würden. Eine Überprüfung sei Google möglich, "zumindest durch einen Abgleich der zugrunde gelegten Internetseiten Dritter mit den darauf fußenden eigenen Äußerungen". Zudem sei die KI-Übersicht für die Nutzung des Internets "keineswegs zwingend erforderlich".