Würzburg (epd). Die Münchner Generalstaatsanwaltschaft hat im Fall des Würzburger Messer-Attentäters eine zeitlich unbegrenzte Sicherungsverwahrung beantragt. Der Antrag sei bereits am 12. Januar beim Landgericht Würzburg gestellt worden, teilte die Generalstaatsanwaltschaft am Dienstag in München mit. Die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) geht nach ihren Ermittlungen davon aus, dass der Somalier am 25. Juni 2021 zum Tatzeitpunkt schuldunfähig war. Bei der Messer-Attacke des damals 24-Jährigen starben drei Menschen.

Bereits im Oktober hatten die Ermittler mitgeteilt, dass sich keine Hinweise auf eine islamistische Motivation des Mannes ergeben haben. Der Somalier hatte nach verschiedenen Zeugenaussagen während der Tat mehrmals "Allahu Akbar" (Anm. d. Red.: "Gott ist groß") gerufen. Die Ermittlungen kamen nun aber zum Ergebnis, dass der Mann "Stimmen in seinem Kopf" gehört habe, denen zufolge er möglichst viele Menschen mit einem Messer töten solle. Zwei renommierten Sachverständigen zufolge leidet der Mann unter einer "paranoiden Schizophrenie", teilten die Ermittler mit.

Wegen dieser Erkrankung sei der Mann zum Tatzeitpunkt "nicht in der Lage" gewesen, das Unrecht seiner Taten einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Im Zustand dieser Schuldunfähigkeit habe er "die Straftatbestände des Mordes in drei Fällen" sowie des versuchten Mordes in elf Fällen verwirklicht. "Aufgrund dieser Erkrankung ist auch in Zukunft mit ähnlich aggressiven Taten des Beschuldigten zu rechnen." Das Landgericht muss nun über die Eröffnung des Sicherungsverfahrens entscheiden und damit auch über den Termin für ein mögliches Gerichtsverfahrens.

Bei der Messerattacke am 25. Juni waren in Würzburg drei Frauen getötet und zahlreiche weitere Menschen verletzt worden. Der Beschuldigte, der seit 2019 in Würzburg lebt, kam 2015 aus Somalia als Asylbewerber ins Land und steht als Geflüchteter unter subsidiärem Schutz.