Würzburg (epd). Ein Wachmann eines privaten Sicherheitsdienstes wehrt sich vor dem Verwaltungsgericht Würzburg gegen den Entzug seiner Schusswaffenerlaubnis für Bundeswehr-Liegenschaften. Die Bundeswehr hatte dem Wachmann die Befugnisse nach dem Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwangs entzogen, nachdem er ein Video auf der Plattform TikTok veröffentlicht hatte. Die mündliche Verhandlung in dem Rechtsstreit ist für diesen Dienstag (27. Oktober) um 9.45 Uhr angesetzt (Az.: W 1 K 25.1544).
In dem zwölf Sekunden langen Clip hielt der Kläger nach Informationen des Evangelischen Pressedienstes (epd) eine Kurzwaffe in die Kamera. Das Video wurde offenbar in einem Munitionslager einer Bundeswehr-Liegenschaft in Unterfranken aufgenommen. Nach epd-Informationen trug es den Schriftzug "sollte einer meiner Kinder von jemandem so verletzt werden, bekommt er es mit mir zu tun. Das schwöre ich vor angesichts Gottes." (Rechtschreibfehler im Original)
Bundeswehr sieht Vertrauensverlust
Die Bundeswehr begründet den Widerruf der Befugnisse und des Waffenausweises mit Zweifeln an der Zuverlässigkeit und Eignung des Mannes. Aus Sicht des Kasernenkommandanten stelle die Aufnahme einen Verstoß gegen das Film- und Fotografierverbot, ein Dienstvergehen sowie eine Gefährdung der militärischen Sicherheit dar. Das Video bringe die Bereitschaft zum Ausdruck, die Dienstwaffe für Selbstjustiz einzusetzen, erläuterte die Bundeswehr ihre Entscheidung.
Der Kläger hält die Maßnahme für unverhältnismäßig und verweist auf seine langjährige beanstandungsfreie Tätigkeit. Das Video habe er noch vor dem Einschreiten der Behörden gelöscht, da er sein Fehlverhalten selbst erkannt habe. Zudem seien Beiträge auf TikTok generell plakativ und überzeichnet, erklärte der Kläger in seiner Begründung. Die Tätigkeit für die Bundeswehr sei für Betrachter des Videos gar nicht erkennbar gewesen.